# Jimdo Datenschutzerklärung Schweiz

> Jimdo und Datenschutz in der Schweiz: was der Jimdo-Generator abdeckt, welche Lücken nach DSG bleiben und wie Drittdienste und Cookies zu regeln sind.

- Quelle: https://www.sidd.swiss/einblicke/jimdo-datenschutzerklaerung-schweiz/
- Sprache: de-CH
- Veröffentlicht: 2026-05-24
- Stand: 2026-05-24
- Autor:in: Marc Grob
- Herausgeber: SIDD Institut für Datenschutz und Datensicherheit, eine Marke der Priverion GmbH, Zugerstrasse 32, 6340 Baar (ZG), Schweiz

## Einleitung

Jimdo ist eine deutsche Website-Plattform mit Hauptsitz in Hamburg, die in der Schweiz vor allem für kleine Unternehmen, Vereine, Selbständige und Coaches eine beliebte Basis ist. Jimdo liefert Hosting, Editor, Templates, einen Shop-Modus (Jimdo Stores) und – das ist datenschutzrechtlich besonders interessant – einen automatisierten **Datenschutzerklärungs-Generator**. Genau dieser Generator führt in der Schweizer Praxis aber häufig zu einem falschen Sicherheitsgefühl: Er ist auf das deutsche TTDSG und die DSGVO geeicht, deckt aber das Schweizer DSG nicht vollständig ab.

Dieser Artikel zeigt:

- welche Rolle Jimdo als Auftragsbearbeiter und Verantwortlicher spielt;
- was der Jimdo-Generator leistet – und was er nicht abdeckt;
- welche Schweizer Lücken Sie zwingend manuell schliessen müssen;
- welche Apps, Integrationen und Tracking-Skripte Jimdo standardmässig ausspielt;
- wie Sie das Cookie-Banner-Verhalten nach EDÖB-Empfehlungen und ePrivacy konfigurieren;
- und welche Pflichten Sie unabhängig vom Generator als Website-Betreiber haben.

Rechtsanker: DSG (Art. 6, 8, 9, 16, 19, 22, 24), DSGVO (Art. 6, 13, 28, 44 ff.), TKG/FMG, ePrivacy-Richtlinie, EDÖB-Cookie-Empfehlungen (2023), Telekommunikations-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG, DE).

## Jimdo als Auftragsbearbeiter

Wenn Sie eine Jimdo-Website betreiben, wird die Jimdo GmbH (Stresemannstr. 375, 22761 Hamburg, Deutschland) zum **Auftragsbearbeiter** für die personenbezogenen Daten Ihrer Website-Besucher:innen. Vertragliche Grundlage sind die Jimdo-AGB plus das Jimdo Data Processing Agreement (Auftragsverarbeitungsvertrag, AVV), das automatisch Bestandteil des Vertrags wird, wenn Sie als Schweizer oder EU-Geschäftskunde einen Tarif buchen.

Wichtige Punkte:

- **Hosting-Region:** Jimdo nutzt schwerpunktmässig EU-Rechenzentren (u. a. AWS Frankfurt). Für die Schweiz bedeutet das: kein Drittlandtransfer zur Plattform selbst – das Schutzniveau gilt nach DSV als angemessen.
- **Subprozessoren:** Jimdo nutzt Subprozessoren für E-Mail-Versand (z. B. AWS SES), Bildverarbeitung und Support-Tools. Die aktuelle Subprozessor-Liste finden Sie im Jimdo Trust Center.
- **Eigenständige Verantwortlichkeit:** Für Plattform-Telemetrie, Account-Verwaltung und Marketing-Kommunikation gegenüber Ihnen als Jimdo-Kunde ist Jimdo eigener Verantwortlicher. Das müssen Sie aber in Ihrer Datenschutzerklärung nicht erwähnen – es betrifft das Verhältnis Jimdo ↔ Sie, nicht das Verhältnis Sie ↔ Ihre Besucher:innen.

Aus Schweizer Sicht ist Jimdo damit ein vergleichsweise sauber aufgestellter Anbieter – die kritischen Punkte liegen weniger im Plattformvertrag, sondern in dem, was Sie als Website-Betreiber selbst tun.

## Was der Jimdo-Generator leistet

Jimdo bietet im Dashboard unter *SEO & Statistiken → Rechtstexte* einen automatischen Generator für Impressum, Datenschutzerklärung und Cookie-Hinweis. Der Generator ist in Zusammenarbeit mit der Berliner Kanzlei eRecht24 entwickelt worden und füllt die Standardbausteine automatisch:

- Angaben zum Verantwortlichen aus Ihren Account-Daten;
- Server-Logfiles, Cookies, Hosting;
- eingebundene Drittdienste (Google Analytics, Maps, YouTube, Facebook-Pixel, Mailchimp etc.);
- Betroffenenrechte nach DSGVO;
- Beschwerderecht bei der jeweils zuständigen Aufsichtsbehörde.

Der Generator ist solide und nimmt Ihnen viel Arbeit ab – sofern Sie eine Website mit Sitz in Deutschland und mit deutschen Besucher:innen betreiben. Für Schweizer KMU bleiben jedoch systematische Lücken:

1. Verweis auf das DSG fehlt – der Generator nennt nur die DSGVO.
2. Hinweis auf den EDÖB als Aufsichtsbehörde fehlt; standardmässig wird auf die jeweilige Landes-Aufsicht in Deutschland verwiesen.
3. Schweizer Spezifika (UID, MWST, Schweizer Adresse) werden nur unzureichend abgebildet.
4. Cookie-Hinweis-Logik ist auf das deutsche TTDSG (strenges Opt-In) ausgerichtet – für Schweizer Besucher reicht teilweise Opt-Out, was im Generator nicht differenziert wird.
5. Drittlandtransfer wird vereinfacht dargestellt; Swiss-US DPF / EU-US DPF werden nicht immer korrekt erwähnt.

## Schweizer Lücken manuell schliessen

Für eine Schweizer Jimdo-Website empfehlen wir, die Datenschutzerklärung nach Generator-Lauf manuell um folgende Bausteine zu ergänzen:

1. **Rechtsrahmen-Doppelbenennung:** «Diese Datenschutzerklärung gilt für die Bearbeitung personenbezogener Daten nach dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) und – soweit anwendbar – nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).»
2. **EDÖB-Verweis:** «Sie haben das Recht, sich beim Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB), Feldeggweg 1, 3003 Bern, zu beschweren.»
3. **Verantwortlicher mit Schweizer Daten:** Firma, Schweizer Adresse, UID (CHE-XXX.XXX.XXX), MWST-Nummer, E-Mail eines Schweizer Datenschutzkontakts.
4. **DSGVO-Geltung klarstellen:** Wenn Sie EU-Besucher:innen ansprechen, müssen Sie zusätzlich Art. 13 DSGVO einhalten und nach Art. 27 DSGVO einen EU-Vertreter benennen (es sei denn, Sie fallen unter die Ausnahmen).
5. **Berufsgeheimnis-Klausel:** Für Anwälte, Treuhänder, Mediziner und andere Berufsgeheimnisträger einen expliziten Hinweis auf Art. 321 StGB.
6. **Datenherausgabe:** Recht auf Datenherausgabe nach Art. 28 DSG nennen (es entspricht der DSGVO-Datenportabilität, ist aber im DSG eigenständig geregelt).

Diese Bausteine sollten Sie in einem Schweiz-Annex zur Generator-Erklärung führen, damit das Update durch den Generator Ihre Ergänzungen nicht überschreibt.

## Drittdienste, Apps und Integrationen

Jimdo bietet zahlreiche Integrationen, die jeweils eine eigene Bekanntgabe darstellen. Häufige Beispiele:

- **Google Analytics 4:** Datenfluss zu Google LLC (USA). Voraussetzung: Einwilligung, Consent Mode v2, DPA mit Google.
- **Google Maps:** jeder Karten-Aufruf überträgt IP, Browser, Geolocation. Einwilligung empfohlen, vor allem auf EU-orientierten Seiten.
- **YouTube-Videos:** Empfehlung: *YouTube-nocookie*-Modus aktivieren und Embed erst nach Klick laden.
- **Facebook-Pixel:** nur nach expliziter Einwilligung; in der Datenschutzerklärung mit Meta Ireland Ltd. und Meta Platforms Inc. (USA) als Empfängern aufführen.
- **Mailchimp / Brevo / CleverReach:** Newsletter-Versand; Doppel-Opt-In, Bestätigungs-Trail dokumentieren, DPA abschliessen.
- **Jimdo Stores Checkout:** Zahlungsabwicklung über Stripe (Sub­prozessor). Stripe-DPA und PCI-DSS sind hinterlegt.
- **Live-Chat-Tools (z. B. Tidio, Chatra):** verarbeiten Chat-Inhalte und IP – DPA und Privacy Notice prüfen.

Jede dieser Integrationen muss in der Datenschutzerklärung, im Bearbeitungsverzeichnis und im Cookie-Banner sauber abgebildet werden. Der Jimdo-Generator deckt die häufigsten ab, aber bei selbst eingefügten *Custom HTML*-Blöcken oder externen Embeds erkennt der Generator nichts mehr.

## Cookie-Banner und ePrivacy

Jimdo bietet ein eingebautes Cookie-Banner unter *Einstellungen → Datenschutz*. Das Banner unterscheidet zwischen technisch notwendigen Cookies und Tracking-Cookies und kann je nach Tarif granulare Kategorien anzeigen. Wichtige Punkte:

- Für Schweizer Besucher:innen sind nicht-essenzielle Cookies grundsätzlich nach einem klaren Hinweis und einer Widerspruchsmöglichkeit zulässig (Opt-Out). Die EDÖB-Empfehlungen 2023 sehen aber für Tracking, das eine Profilbildung darstellt, eine Einwilligung vor.
- Für EU-Besucher:innen gilt strikt das ePrivacy-Opt-In: Tracking-Cookies dürfen erst nach Klick auf «Akzeptieren» geladen werden.
- Das Banner muss eine gleichwertig prominente «Ablehnen»-Option enthalten – «Cookie Walls» (nur Akzeptieren oder Seite verlassen) sind nach EDSA-Leitlinien 03/2022 unzulässig.
- Marketing-Cookies dürfen *vor* Klick auf «Akzeptieren» nicht gesetzt werden, auch nicht im *denied*-Modus von Consent Mode v2.

Wenn Sie ausserhalb der Jimdo-Standardintegrationen Skripte einbinden, müssen Sie diese manuell an das Consent-Verhalten koppeln – das geht im Jimdo-Standard nur eingeschränkt; für komplexere Cookie-Steuerungen lohnt sich eine externe Consent Management Platform.

## Pflichten unabhängig vom Generator

Die Datenschutzerklärung ist nur das öffentlich sichtbare Element. Als Verantwortlicher haben Sie nach DSG eine Reihe interner Pflichten, die der Generator nicht abnimmt:

1. **Bearbeitungsverzeichnis (Art. 12 DSG):** Pflicht für Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden bzw. bei Bearbeitung besonders schützenswerter Daten. Faustregel: ohnehin sinnvoll.
2. **Datenschutz-Folgenabschätzung (Art. 22 DSG):** vor jeder Bearbeitung mit hohem Risiko, z. B. Newsletter-Personalisierung mit Profilbildung.
3. **Datenpannen-Meldung (Art. 24 DSG):** innert 72 Stunden ab Kenntnis einer Verletzung mit hohem Risiko an den EDÖB. Sie brauchen einen internen Prozess, der das auch sonntags trägt.
4. **Auskunftsbearbeitung (Art. 25 DSG):** 30 Tage Antwortfrist. Definieren Sie eine zuständige Person, ein Vorlage-Antwortset und einen Eskalationspfad.
5. **Auftragsbearbeitungsverträge (Art. 9 DSG):** mit allen Dienstleistern, die Personendaten in Ihrem Auftrag bearbeiten – Hosting, Mail, Analytics, Newsletter, etc.
6. **EU-Vertreter (Art. 27 DSGVO):** wenn Sie EU-Besucher:innen aktiv ansprechen und keine EU-Niederlassung haben.

Wenn Sie diese sechs Pflichten sauber abdecken, sind Sie weit über dem Niveau, das der Generator alleine erreicht.

## Wie SIDD unterstützt

SIDD unterstützt Schweizer Jimdo-Nutzer:innen typischerweise mit drei Bausteinen: einer rechtssicheren Schweizer Datenschutzerklärung (statt oder ergänzend zum Generator), einem Bearbeitungsverzeichnis und – wenn EU-Besucher:innen angesprochen werden – einer EU-Vertretung nach Art. 27 DSGVO.

Unsere Leistungen:

- Audit Ihrer bestehenden Jimdo-Datenschutzerklärung, Impressum und Cookie-Banner;
- Erstellung einer massgeschneiderten Datenschutzerklärung;
- Aufbau eines Bearbeitungsverzeichnisses (Art. 12 DSG);
- Mandate als externer [Datenschutzberater](https://www.sidd.swiss/leistungen/datenschutzberater-schweiz);
- DSGVO-DPO-Funktion ([DSGVO-DPO-Mandate](https://www.sidd.swiss/leistungen/datenschutzbeauftragter-eu));
- EU-Vertretung nach Art. 27 DSGVO ([EU-Vertreter](https://www.sidd.swiss/leistungen/eu-vertreter));
- Datenschutz-Workshops für KMU und Vereine ([Datenschutz-Workshop](https://www.sidd.swiss/leistungen/datenschutz-workshop-kmu)).

Schreiben Sie uns über das [Kontaktformular](https://www.sidd.swiss/kontakt) oder fordern Sie ein Angebot über das [Offertformular](https://www.sidd.swiss/offerte) an. Ein Jimdo-Quick-Audit liefern wir innerhalb von zwei Arbeitstagen.

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