Beantworten Sie wenige Ja/Nein-Fragen und erfahren Sie, ob Ihr KI-System nach dem EU AI Act voraussichtlich als hochriskant gilt und welche Pflichten ungefähr auf Sie zukommen. Das Ergebnis ist eine erste Orientierung, kein Rechtsrat und kein Ersatz für eine Einzelfallprüfung.
Finden Sie in wenigen Fragen heraus, ob Ihr KI-System nach dem EU AI Act voraussichtlich hochriskant ist und welche Pflichten ungefähr gelten, indikativ, nicht rechtsverbindlich.
Der EU AI Act ordnet jedes KI-System einer von vier Risikoklassen zu. Verbotene Praktiken sind untersagt. Hochriskante Systeme tragen die anspruchsvollsten Pflichten, etwa wenn die KI ein reguliertes Produkt oder dessen Sicherheitsbauteil nach Anhang I ist oder in einem sensiblen Bereich nach Anhang III eingesetzt wird. Systeme mit begrenztem Risiko trifft vor allem die Transparenzpflicht, und bei minimalem Risiko bestehen kaum besondere Vorgaben. Wo Ihr System landet, entscheidet sich an seinem Zweck und seinem Einsatzkontext, nicht an der Technik allein.
Dieser Selbst-Check ersetzt keine juristische Prüfung. Er gibt Ihnen eine erste, ehrliche Tendenz und einen Ausgangspunkt für das Gespräch. Alle Antworten bleiben in Ihrem Browser; es werden keine Eingaben übermittelt.
Beantworten Sie alle Fragen mit Ja oder Nein. Sie erhalten sofort eine indikative Einordnung samt nächster Schritte.
Aus der indikativen Tendenz machen wir eine belastbare, dokumentierte Einordnung, rechtlich geführt und auf Ihren konkreten Anwendungsfall zugeschnitten.
Der AI Governance Check ist der saubere nächste Schritt: Wir prüfen die Einstufung Ihres Systems im Einzelfall, ordnen die Pflichten des EU AI Act ein und liefern eine priorisierte, board-taugliche Roadmap mit nachvollziehbarer Dokumentation. So wissen Sie, ob und wann welche Pflichten greifen.
Brauchen Sie laufende Begleitung statt einer einmaligen Standortbestimmung, übernimmt unser AI Officer die fortlaufende KI-Governance: er pflegt Ihr KI-Inventar, hält Richtlinien und Nachweise aktuell und begleitet neue Modelle und Anwendungsfälle, bevor sie produktiv gehen.
Beides wird rechtlich geführt: Wo ein SIDD-Anwalt in anwaltlicher Funktion berät, können Ihre Angaben dem Berufsgeheimnis nach Art. 321 StGB unterliegen. Den genauen Schutzumfang klären wir mandatsbezogen.
Die Einstufung eines KI-Systems ist zuerst eine Rechtsfrage, abgesichert durch eigene Technik. Genau dort liegt unser Schwerpunkt.
Ob ein System hochriskant ist, entscheidet sich an Rechtsbegriffen des EU AI Act und am Zusammenspiel mit produktbezogenem Recht. Die Einordnung führen promovierte Juristinnen und Juristen mit CIPP/E, nicht nur ein Tool.
Mit drei dedizierten KI-Services, AI Governance Check, AI Officer und AI Security, decken wir den EU AI Act von der Erstklassifizierung über die laufende Governance bis zum Pentest von LLM- und Agentensystemen ab.
Wir beraten in Deutsch, Französisch und Englisch, relevant für die Romandie und EU-Mutterhäuser. Da wir kein eigenes SOC verkaufen, bleiben unsere Empfehlungen unabhängig.
Wo ein SIDD-Anwalt in anwaltlicher Funktion berät, können Ihre Angaben dem Berufsgeheimnis nach Art. 321 StGB unterliegen, zusätzlich zur vertraglichen Vertraulichkeit. Den genauen Schutzumfang klären wir mandatsbezogen.
Der EU AI Act kennt vier Stufen: verbotene Praktiken, hochriskante Systeme, Systeme mit begrenztem Risiko und Systeme mit minimalem Risiko. Verbotene Praktiken sind untersagt, hochriskante Systeme tragen die anspruchsvollsten Pflichten, bei begrenztem Risiko greift vor allem die Transparenzpflicht, und bei minimalem Risiko bestehen kaum besondere Vorgaben.
Hochriskant bedeutet, dass das System die strengsten Pflichten erfüllen muss: dokumentiertes Risikomanagement, Daten-Governance, technische Dokumentation und Protokollierung, transparente Informationen, eine wirksame menschliche Aufsicht und eine Konformitätsbewertung mit CE-Bezug. Ein System gilt typischerweise als hochriskant, wenn es ein reguliertes Produkt oder dessen Sicherheitsbauteil nach Anhang I ist oder in einem sensiblen Bereich nach Anhang III eingesetzt wird.
Die Anwendungsfristen für Hochrisiko-KI liegen ab 2026/2027, abhängig davon, ob das System unter Anhang I oder Anhang III fällt. Diese Fristen sind jedoch im Rahmen des Digital Omnibus in Revision und können sich verschieben. Sie sollten im Einzelfall geprüft werden; wir verfolgen die Entwicklung und ordnen Ihren konkreten Zeitplan ein.
Für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck gelten eigene Pflichten, etwa technische Dokumentation, Informationen für nachgelagerte Anbieter und die Beachtung des Urheberrechts, bei Modellen mit systemischem Risiko zusätzlich verschärfte Anforderungen. Diese Pflichten gelten unabhängig von der Risikoklasse Ihrer konkreten Anwendung und können zusätzlich greifen, wenn Sie ein solches Modell einsetzen oder anpassen.
Wir prüfen Ihr KI-System gegen den EU AI Act, mit priorisierter Roadmap und nachvollziehbarer Dokumentation.