EU AI Act · KI-VO · KI-Governance

KI-Beauftragter als Service: Ihr externer AI Officer

Sie weisen die Verantwortung für KI nachweisbar zu und reduzieren Haftungs- und Organisationsrisiken, ohne eine eigene Vollzeitstelle. Wir führen die laufende operative Steuerung Ihrer KI-Governance im Mandat: Inventar, Risiko-Klassifizierung nach KI-VO (EU AI Act), KI-Kompetenz (Art. 4) und Reporting an die Geschäftsleitung. Die rechtliche Letztverantwortung verbleibt bei Geschäftsleitung und Verwaltungsrat.

ab CHF 500 / Monat Mandat statt Festanstellung Anwaltsgeheimnis (Art. 321 StGB)

15 Min · unverbindlich · kostenfrei · direkt mit Dr. Dominic Staiger

Externer AI Officer steuert die KI-Governance eines Schweizer Unternehmens
Das KI-Pendant zum externen Datenschutzbeauftragten, Recht und Technik aus einem Mandat.

Im Einsatz für regulierte Branchen und KMU

CIPP/E · Dr. iur. · LL.M. Geprüfte Datenschutz- und Rechtsexpertise
Art. 321 StGB Schweizer Berufsgeheimnis
ISO/IEC 42001:2023 KI-Governance entlang Standards
AI-Act-Expertise Fachbeiträge zu EU AI Act & KI-VO
CH · EU · UK · US Mandate über Jurisdiktionen
Dr. Dominic Staiger

Verantwortlich für dieses Mandat

Dr. Dominic Staiger

LL.M. (Bond), Dr. iur., CIPP/E · Attorney at Law (New York) · Solicitor (UK)

Dr. Dominic Staiger führt die operative Steuerung Ihrer KI-Governance als externer AI Officer. Er verbindet Datenschutz- und KI-Recht mit technischem Verständnis, hat zum EU AI Act und zur KI-Verordnung publiziert (siehe Einblicke) und betreut Mandate in der Schweiz, der EU, dem UK und den USA, passend zur extraterritorialen Reichweite der KI-VO (Art. 2 KI-VO).

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Was ist ein KI-Beauftragter als Service?

Kurzdefinition

Ein KI-Beauftragter als Service (AI Officer) ist eine externe, dauerhaft besetzte Funktion, die im Mandat die operative Steuerung Ihrer KI-Governance führt; die rechtliche Letztverantwortung verbleibt bei Geschäftsleitung und Verwaltungsrat (Art. 717/754 OR). Wir bauen Ihr KI-Inventar auf, klassifizieren jedes System nach der KI-VO (EU AI Act, Verordnung (EU) 2024/1689), steuern KI-Kompetenz (Art. 4 KI-VO), Policies, die Koordination von FRIA und DSFA sowie das Reporting an Ihre Geschäftsleitung. Das Modell folgt dem bewährten Prinzip des externen Datenschutzbeauftragten: eine benannte, kompetente Anlaufstelle ohne eigene Vollzeitstelle.

Ein AI Officer ist keine gesetzliche Pflichtrolle, sondern governance- und marktgetrieben, praktisch ist er dennoch der wirksamste Weg, KI-Kompetenz und Aufsichtsverantwortung nachweisbar zu bündeln. ISO/IEC 42001:2023 verlangt klare Rollen-, Verantwortungs- und Aufsichtszuweisungen über den gesamten KI-Lebenszyklus; für Geschäftsleitung und Verwaltungsrat ist die dokumentierte Zuweisung dieser Verantwortung Teil einer sorgfältigen Organisation. Daraus lässt sich keine garantierte Compliance ableiten, wohl aber nachweisbare Risikoreduktion und Accountability. (Warum die KI-VO selbst keinen „KI-Beauftragten" vorschreibt, erläutern wir in den häufigen Fragen.)

Brauchen Sie einen externen AI Officer?

Viele Schweizer Unternehmen setzen ChatGPT, Microsoft Copilot, Claude und ähnliche Werkzeuge bereits breit ein, ohne dass eine Person die Verantwortung dafür trägt. Diese vier Auslöser zeigen, dass ein AI Officer angezeigt ist:

1

In Ihrer Geschäftsleitung oder Ihrem Verwaltungsrat stellt sich die Frage „Wer ist bei uns eigentlich für KI zuständig?", und es gibt keine klare, benannte Antwort.

2

Ihre Mitarbeitenden nutzen GPAI-Tools (KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck, z. B. ChatGPT, Copilot, Claude) produktiv, aber es fehlt eine verbindliche Nutzungsrichtlinie, und Schatten-KI breitet sich unkontrolliert aus.

3

EU-Kunden oder Procurement-Fragebögen verlangen Auskunft über Ihre KI-Governance, oder der Output Ihrer KI-Systeme wird in der EU verwendet (Art. 2 Abs. 1 lit. c KI-VO, Output-Klausel).

4

Sie treffen mit KI automatisierte Einzelentscheidungen oder betreiben Profiling (z. B. Scoring, HR-Vorselektion, Kreditwürdigkeit) und sind damit unmittelbar von Art. 21 revDSG und, je nach Anwendung, von Annex-III-Pflichten der KI-VO betroffen.

Was uns einzigartig macht

Recht, Software-Engineering und eigene KI-Entwicklung, in einem Team

Diese drei Disziplinen greifen bei uns in einem Team ineinander. Diese Kombination kann weder eine reine Rechtsanwaltskanzlei noch eine klassische Beratung leisten. So steuern wir Ihre KI-Governance fundiert statt nur formal: rechtlich, technisch und mit echtem KI-Verständnis.

Tiefe rechtliche Expertise

Promovierte Jurist:innen mit CIPP/E, Attorney at Law (NY) und Solicitor (UK). Wir klassifizieren KI rechtssicher nach KI-VO, DSG und DSGVO, aus laufenden Mandaten statt aus Lehrbüchern.

Eigene Software-Engineers

Eigenes Entwicklungszentrum und die Priverion-Plattform. Wir wissen, wie KI-Systeme heute gebaut werden, und prüfen, was ein System technisch wirklich tut, statt Selbstauskünften zu vertrauen.

Eigene KI-Entwicklung

Wir entwickeln und betreiben eigene LLM- und KI-Systeme. Best Practices und Fallstricke, von RAG bis Prompt-Sicherheit, kennen wir so aus erster Hand.

Was übernehmen wir?

Als Ihr externer AI Officer steuern wir die KI-Governance laufend, nicht als einmaliges Projekt, sondern als dauerhaftes Mandat. Das bekommen Sie:

  • Überblick und Kontrolle über jedes eingesetzte KI-System: ein gepflegtes KI-Inventar / Use-Case-Register inklusive Schatten-KI, geführt auf unserer Priverion-Plattform.
  • Klarheit über Ihr Risiko: Risiko-Klassifizierung jedes Systems nach KI-VO, verboten (Art. 5), hochrisiko (Art. 6 ff., Annex III), begrenztes Risiko (Transparenz, Art. 50) oder minimales Risiko, mit priorisiertem Handlungsbedarf.
  • Handlungsfähige Mitarbeitende: ein KI-Kompetenzprogramm nach Art. 4 KI-VO mit rollenspezifischen Schulungen und Awareness-Massnahmen.
  • Verbindliche Spielregeln: eine interne KI-Richtlinie / Acceptable-Use-Regeln für GPAI-Tools, die Schatten-KI in geregelte, freigegebene Nutzung überführt.
  • Keine Doppelspurigkeiten: KI-Governance in Shared Responsibility mit Ihren bestehenden Rollen, inklusive Koordination von FRIA und DSFA sowie Schnittstelle zu DSB/DPO und CISO.
  • Nachweisbare Sorgfalt gegenüber der Führung: regelmässiges Reporting an die Geschäftsleitung, dokumentierte Eskalationsprozesse, Lieferanten- und Anbietersteuerung (Anbieterpflichten, Verträge, Gebrauchsanweisungen, Art. 26 KI-VO) sowie die Vorbereitung auf die Hochrisiko-Pflichten (Annex III).

Aufwand und Wirkung im Überblick

Eine eigene KI-Governance-Rolle intern aufzubauen ist teuer und unflexibel, ein Mandat skaliert mit Ihrem tatsächlichen KI-Einsatz. Dedizierte KI-Governance-Rollen nehmen im Markt zudem deutlich zu (IAPP AI Governance Profession Report 2025).

CHF 120k–180k+

Vollkosten einer internen AI-Officer-Stelle pro Jahr, ein Mandat startet bei CHF 6'000/Jahr.

seit 02.02.2025

gelten Art. 5 (Verbote) und Art. 4 (KI-Kompetenz) der KI-VO unmittelbar.

EUR 35 Mio.

maximaler Bussenrahmen (7 % Weltumsatz) bei verbotenen Praktiken, Art. 99 KI-VO.

Nach Art. 99 KI-VO drohen bis EUR 35 Mio. / 7 % des weltweiten Jahresumsatzes bei verbotenen Praktiken (Art. 5) und bis EUR 15 Mio. / 3 % bei Verstössen gegen Betreiberpflichten (Art. 26). Das sind gesetzliche Obergrenzen für die schwersten Kategorien, kein typischer Betreiberfall. Ein Mandat senkt dieses Risiko durch nachweisbare Zuweisung und Dokumentation, eine Garantie ist es nicht.

Mandatsmodelle

Wir bieten drei Mandatsstufen, alle als laufendes Retainer-Modell, mit nutzungsbasierter Eskalation bei höherem Bedarf. Der konkrete Umfang (Anzahl KI-Systeme, Standorte, Reaktionszeiten) wird im Mandat vereinbart.

Bereitschaft

ab CHF 500 / Monat

Die benannte Anlaufstelle für KMU mit überschaubarem KI-Einsatz.

  • Benannte AI-Officer-Funktion als Anlaufstelle
  • Jährliche KI-Standortbestimmung (AI Governance Check)
  • Ad-hoc-Fragen aus der Organisation
  • Zugang zur Priverion-Plattform für das KI-Inventar
  • Information zu relevanten Rechtsänderungen (KI-VO, revDSG)

Vollmandat

auf Anfrage

Vollständige KI-Governance für Gruppen und regulierte Branchen.

  • Alle Leistungen aus „Governance"
  • Koordination von FRIA (Art. 27 KI-VO) und DSFA (Art. 35 DSGVO)
  • Lieferanten-/Anbietersteuerung und Vertragsprüfung
  • Schnittstelle zu DSB/DPO, CISO und Aufsicht (z. B. FINMA)
  • Vorbereitung auf die Annex-III-Hochrisiko-Pflichten

So arbeiten wir

Ein AI Officer entfaltet seine Wirkung über die Zeit. Unser Vorgehen ist an ISO/IEC 42001:2023 angelehnt und in eine klare zeitliche Abfolge gegliedert:

Standortbestimmung

Zum Start erfassen wir Ihren KI-Einsatz, Ihre Rollen (Anbieter/Betreiber) und einen allfälligen EU-Output-Bezug, auf Wunsch als AI Governance Check.

Aufbauphase (Wochen 1–6)

Wir bauen das KI-Inventar auf und nehmen die erste Risiko-Klassifizierung vor, um den Handlungsbedarf zu priorisieren.

Verankerung

Wir verabschieden die KI-Richtlinie und starten das Kompetenzprogramm.

Laufender Betrieb

Wir halten Inventar und Klassifizierung aktuell, steuern Schatten-KI und koordinieren FRIA/DSFA bei Bedarf.

Reporting und Review

Wir berichten regelmässig an die Geschäftsleitung und justieren bei Rechts- oder Technikänderungen nach.

Warum SIDD?

Was die drei Disziplinen oben im Mandat konkret für Sie bedeuten:

KI-Pendant zum externen DSB

Dasselbe bewährte Mandatsmodell wie beim externen Datenschutzbeauftragten, übertragen auf KI, in geteilter Verantwortung mit Ihrer DSB- und CISO-Rolle.

Schweizer Berufsgeheimnis

Kommunikation und Bewertungen stehen unter Art. 321 StGB, ein Vertraulichkeitsniveau, das reine Beratungs- oder InfoSec-Häuser nicht bieten.

Nachweisbar statt PowerPoint

KI-Inventar, Risiko-Klassifizierung und Reporting als gepflegtes, prüffähiges Tooling auf der Priverion-Plattform, nicht als einmalige Folien.

Schnell startklar, ohne Festanstellung

Standortbestimmung und belastbares KI-Inventar in vier bis sechs Wochen, ohne Recruiting, Schulung und Backup einer internen Stelle.

CH · EU · UK · US aus einer Hand

Mandate über Jurisdiktionen hinweg, passend zur extraterritorialen Reichweite der KI-VO (Art. 2) und zu Konzernstrukturen.

Beratung und Prüfung getrennt

Wir halten Beratung und unabhängige Prüfung strikt auseinander, das macht unsere Bewertungen gegenüber Aufsicht und Auditoren glaubwürdig.

Verwandte Mandate

Die folgenden Mandate sind Datenschutz- und Governance-Engagements, deren Rollen-, Inventar- und Nachweisstrukturen sich direkt auf eine verantwortliche KI-Governance übertragen lassen. Beide Mandantinnen werden mit ihrem Einverständnis genannt.

Unser Werkzeug: LexCommand

Warum wir mit LexCommand arbeiten, unserer eigenen Schweizer Rechts-KI

LexCommand ist unsere hauseigene, zitatgestützte Rechts-KI für das Recht der Schweiz, Deutschlands, Österreichs und der EU. Entwickelt und souverän in der Schweiz betrieben von der Priverion GmbH, dem Unternehmen hinter SIDD. Datensouveränität und Belegbarkeit predigen wir nicht nur, wir haben sie in unser Werkzeug eingebaut, ergänzend zur Priverion-Plattform.

Souverän in der Schweiz

Die KI läuft selbst gehostet auf Schweizer Infrastruktur, ohne externe Cloud-LLMs. Als unabhängiges Schweizer Unternehmen ohne ausländische Muttergesellschaft verarbeiten wir Ihre Unterlagen in einer Umgebung, die wir kontrollieren.

Kein Zitat, kein Anspruch

Jede rechtliche Aussage ist auf eine abrufbare Primärquelle rückführbar, oder sie erscheint nicht. So werden unsere Empfehlungen auditierbar und nachvollziehbar, statt nur plausibel zu klingen.

Vom Aufwand zum Urteil

LexCommand übernimmt das Suchen, Abgleichen und Belegen. Das verkürzt Durchlaufzeiten und gibt unseren Senior-Beratenden Zeit für Urteil und Mandantengespräch, bei gleichbleibender Sorgfalt.

Drei Disziplinen, ein Bild

Datenschutz, Informationssicherheit und KI-Sicherheit betrachten wir auf einer geteilten Quellenbasis mit Framework-Crosswalk. So sehen Sie überschneidende Pflichten in einem konsolidierten Bild statt in drei isolierten Analysen.

Konkret für das AI-Officer-Mandat: Wenn wir Ihr KI-Inventar nach KI-VO klassifizieren, führt LexCommand jede Einstufung auf den konkreten Artikel in der zum Stichtag gültigen Fassung zurück und zeigt Pflichten aus KI-VO, ISO/IEC 42001 und revDSG gebündelt.

Zeitlich deterministisch (Stand heute oder zu jedem Stichtag), mit Jurisdiktions-Isolation (CH/DE/AT/EU) und einem Zitat-Verifizierer am Ende jeder Antwort.

Häufige Fragen

Was kostet ein externer AI Officer?

Das Mandat beginnt bei CHF 500/Monat für die Bereitschafts-Stufe (benannte Anlaufstelle, jährliche Standortbestimmung, Ad-hoc-Fragen). Die Governance-Stufe liegt typischerweise zwischen CHF 1'500 und CHF 3'500/Monat. Mit zunehmendem KI-Einsatz und Steuerungsbedarf eskaliert das Mandat nutzungsbasiert; der konkrete Umfang, etwa die Anzahl der erfassten KI-Systeme, wird vorab vereinbart.

Schreibt die KI-VO einen KI-Beauftragten vor?

Nein. Anders als die DSGVO beim Datenschutzbeauftragten (Art. 37 DSGVO) kennt die KI-VO keine entsprechende Pflichtrolle. Art. 4 KI-VO verlangt lediglich ein ausreichendes Niveau an KI-Kompetenz im Unternehmen. Der AI Officer ist also nicht gesetzlich erzwungen, sondern governance- und marktgetrieben, aber praktisch der wirksamste Weg, diese Kompetenz und die Aufsichtsverantwortung nachweisbar zu bündeln.

Wie regeln wir ChatGPT und Microsoft Copilot am Arbeitsplatz?

Über eine verbindliche interne KI-Richtlinie (Acceptable-Use-Regeln) für GPAI-Tools wie ChatGPT, Copilot und Claude: Welche Tools sind freigegeben, welche Daten dürfen hinein, wer trägt die Verantwortung. Wir erkennen bestehende Schatten-KI, bewerten sie und überführen sie in eine geregelte, freigegebene Nutzung. Weiterführend: unser Leitfaden zum EU AI Act für die Schweiz und die KI-Policy-Vorlage für KMU.

Sind wir als Schweizer KMU überhaupt betroffen?

Möglicherweise ja. Die KI-VO wirkt extraterritorial: Sie erfasst Schweizer Unternehmen als Anbieter (Art. 2 Abs. 1 lit. a) und über die Output-Klausel (Art. 2 Abs. 1 lit. c), wenn der Output eines KI-Systems in der EU verwendet wird. Unabhängig davon gilt Schweizer Recht bereits heute, insbesondere Art. 21 revDSG für automatisierte Einzelentscheidungen sowie die Haftungs- und Organisationspflichten nach OR.

Ab wann gelten die Hochrisiko-Pflichten der KI-VO?

Art. 5 (Verbote) und Art. 4 (KI-Kompetenz) gelten bereits seit dem 02.02.2025. Die GPAI-Pflichten (Art. 53, 55) gelten seit dem 02.08.2025 für neu in Verkehr gebrachte Modelle; für Bestandsmodelle besteht eine Übergangsfrist bis zum 02.08.2027. Die meisten Hochrisiko-Pflichten (Annex III) waren ursprünglich ab dem 02.08.2026 vorgesehen. Nach der vorläufigen Einigung zum „Digital AI Omnibus" sollen sie voraussichtlich auf den 02.12.2027 (Annex III) bzw. 02.08.2028 (Annex I) verschoben werden. Diese Einigung war am 18.06.2026 noch nicht im EU-Amtsblatt veröffentlicht und ist damit nicht final; bis zur förmlichen Annahme gelten formal die ursprünglichen Fristen. Wir planen vorsorglich gegen beide Szenarien. Die längere Vorlaufzeit ist ein Vorteil, keine Entwarnung.

Wie lange binden wir uns, und wie kündigen wir?

Das Mandat läuft als monatlicher Retainer mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten, kein Jahres-Lock-in. Die konkreten Konditionen werden im Mandatsvertrag vereinbart.

Wie schnell sind wir startklar, und wie viel Aufwand entsteht intern?

Die erste Standortbestimmung und ein belastbares KI-Inventar liegen typischerweise innert vier bis sechs Wochen vor. Der interne Aufwand beschränkt sich im Wesentlichen auf den Zugang zu Ihren System- und Tool-Listen sowie ein bis zwei Workshops.

Wo liegen unsere Daten auf der Priverion-Plattform?

Die Priverion-Plattform wird in der Schweiz bzw. der EU gehostet; Standardkonfiguration für Schweizer Mandate ist Hosting in der Schweiz. Ihre Inventar- und Governance-Daten stehen zudem unter dem anwaltlichen Berufsgeheimnis (Art. 321 StGB). Den konkreten Speicherort halten wir im Mandat fest.

Wie verhält sich der AI Officer zu unserem DSB und CISO?

Komplementär. Der AI Officer arbeitet in Shared Responsibility mit Ihrer bestehenden DSB-/DPO- und CISO-Rolle: Er koordiniert FRIA (Grundrechte-Folgenabschätzung, Art. 27 KI-VO) neben der DSFA (Datenschutz-Folgenabschätzung, Art. 35 DSGVO) und steuert die KI-spezifische Governance, ohne bestehende Zuständigkeiten zu duplizieren. Wir können auch beide Rollen aus einem Haus stellen.

Reduziert das die Haftung der Geschäftsleitung?

Eine benannte, dokumentierte KI-Verantwortung ist ein nachweisbarer Baustein der Sorgfalts- und Organisationspflicht (Art. 717/754 OR), sie reduziert das Organisations- und Haftungsrisiko, ersetzt aber keine Einzelfallprüfung der Haftung. Die rechtliche Letztverantwortung verbleibt bei Geschäftsleitung und Verwaltungsrat und lässt sich nicht auf ein externes Mandat übertragen. Eine garantierte Compliance oder einen Haftungsausschluss können wir nicht versprechen; das Ziel ist nachweisbare Risikoreduktion und Accountability.

Ist das eine Rechtsberatung im Einzelfall?

Diese Seite stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Im Mandat erbringen wir konkrete, auf Ihre Organisation bezogene Beratung, unter Schweizer Berufsgeheimnis (Art. 321 StGB).

Stand dieser Seite: 18.06.2026, zuletzt geprüft durch Dr. Dominic Staiger. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Klären Sie, wer bei Ihnen für KI verantwortlich ist

In einem 15-minütigen, unverbindlichen Erstgespräch mit Dr. Dominic Staiger ordnen wir Ihren KI-Einsatz ein und nennen Ihnen die passende Mandatsstufe und den Aufwand direkt im Anschluss, unter Anwaltsgeheimnis (Art. 321 StGB).