Preisrechner · Externer EU-Datenschutzbeauftragter nach Art. 37 DSGVO

Was kostet ein externer EU-Datenschutzbeauftragter?

Beantworten Sie zwei kurze Fragen zu Ihrem Unternehmen und Sie erhalten sofort eine indikative Preiseinordnung für ein externes EU-DPO-Mandat nach Art. 37 DSGVO, vom Standardmandat ab CHF 600 pro Monat bis zum Konzernmandat über mehrere EU-Mitgliedstaaten. Indikativ, kein verbindliches Angebot und kein Rechtsrat.

2 Fragen · sofortige Einordnung Standard ab CHF 600/Monat indikativ, kein Rechtsrat
Preisrechner für einen externen EU-Datenschutzbeauftragten nach Art. 37 DSGVO

In zwei Fragen zur indikativen EU-DPO-Preisspanne

Der Preis für einen externen EU-Datenschutzbeauftragten hängt vor allem von Ihrer Unternehmensgrösse und der Zahl der EU-Mitgliedstaaten ab, in denen Sie tätig sind. Der Rechner nimmt beides auf und ordnet Sie dem passenden Mandat zu.

Wer personenbezogene Daten von Personen in der EU verarbeitet, fällt unter die DSGVO und benötigt in vielen Fällen nach Art. 37 DSGVO einen benannten Datenschutzbeauftragten (Data Protection Officer). Als Schweizer Beratung übernimmt SIDD diese Rolle als externes EU-DPO-Mandat: unabhängig, mit benannter Art.-37-Funktion gegenüber den Aufsichtsbehörden, Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, Begleitung von Datenschutz-Folgenabschätzungen und einer festen Reaktionszeit. Der Aufwand und damit der Preis richten sich nach Ihrer Grösse und danach, in wie vielen EU-Staaten Sie aktiv sind.

Der folgende Rechner gibt Ihnen eine ehrliche erste Tendenz, kein verbindliches Angebot. Ihre Eingaben bleiben in Ihrem Browser, bis Sie sich aktiv für ein persönliches Angebot entscheiden. Das genaue Angebot erstellen wir nach einer kurzen Rücksprache, in der wir Branche, Datenarten und die betroffenen Jurisdiktionen aufnehmen.

EU-DPO-Preis berechnen

Wählen Sie Unternehmensgrösse und Zahl der EU-Staaten. Sie sehen sofort die passende Mandatsebene und die Einstiegskonditionen.

Wie gross ist Ihr Unternehmen?
In wie vielen EU-Staaten sind Sie aktiv?

Mehr EU-Mitgliedstaaten und ein Doppelmandat CH und EU erhöhen den Umfang und die Koordination.

Ihre indikative Einordnung

Wählen Sie oben Grösse und Zahl der EU-Staaten, um Ihre Einordnung zu sehen.

Indikativ, kein verbindliches Angebot und kein Rechtsrat. Das genaue Angebot erstellen wir nach kurzer Rücksprache.

Für eine persönliche Einordnung und ein Festpreisangebot nutzen Sie bitte das Offerte-Formular oder das Kontaktformular.

Sie erhalten Ihre Einordnung und ein massgeschneidertes Angebot für Ihr EU-DPO-Mandat per E-Mail. Bitte Ihre geschäftliche Adresse.

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Was den Preis eines EU-DPO-Mandats bestimmt

Vier Faktoren erklären die meisten Preisunterschiede. Der Rechner bildet die zwei wichtigsten ab, die übrigen klären wir im Gespräch.

EU-Jurisdiktionen

Entscheidend ist, in wie vielen EU-Mitgliedstaaten Sie personenbezogene Daten verarbeiten. Ein einzelner Staat ist überschaubar, mehrere Staaten bedeuten unterschiedliche Aufsichtsbehörden, lokale Besonderheiten und mehr Koordination. Ein Doppelmandat CH und EU verbindet revDSG und DSGVO in einem Mandat.

Pflicht oder freiwillig nach Art. 37

Art. 37 DSGVO verlangt einen Datenschutzbeauftragten unter anderem bei umfangreicher, regelmässiger Überwachung von Personen oder bei umfangreicher Verarbeitung besonderer Datenkategorien. Wer nicht zwingend pflichtig ist, kann eine Funktion freiwillig benennen, was Aufwand und damit Preis beeinflusst.

Unternehmensgrösse

Mehr Mitarbeitende und Prozesse bedeuten mehr Verarbeitungstätigkeiten, Verträge und Betroffenenanfragen. Kleine Organisationen starten mit dem festen Standardmandat, grössere brauchen ein flexibles Kontingent oder ein dediziertes Team.

Bedarf an Folgenabschätzungen

Neue oder risikoreiche Verarbeitungen erfordern nach Art. 35 DSGVO eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA). Wer regelmässig neue Produkte, Tools oder Datenflüsse einführt, hat höheren laufenden Beratungsbedarf, den das Premium-Mandat in einem flexiblen Kontingent bündelt.

Häufige Fragen zum EU-DPO-Preis

Was kostet ein externer EU-Datenschutzbeauftragter?

Das Standardmandat für einen EU-Mitgliedstaat startet bei CHF 600 pro Monat als festes Mandat mit benannter Art.-37-Funktion. Mandate über mehrere EU-Mitgliedstaaten, ein Doppelmandat CH und EU oder grosse Organisationen rechnen wir individuell, auf Anfrage. Der Rechner oben gibt Ihnen in zwei Fragen eine indikative Einordnung.

Wann ist ein EU-Datenschutzbeauftragter nach Art. 37 DSGVO Pflicht?

Nach Art. 37 DSGVO ist ein Datenschutzbeauftragter unter anderem zwingend, wenn die Kerntätigkeit in der umfangreichen, regelmässigen und systematischen Überwachung von Personen besteht oder wenn umfangreich besondere Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet werden, etwa Gesundheits- oder biometrische Daten. Auch ausserhalb der Pflicht kann eine freiwillige Benennung sinnvoll sein. Im Erstgespräch klären wir Ihre konkrete Situation.

Was ist ein Doppelmandat CH und EU?

Viele Schweizer Unternehmen verkaufen auch an Kundinnen und Kunden in der EU und fallen damit zugleich unter das revDSG und die DSGVO. Beim Doppelmandat übernehmen wir die Funktion des Datenschutzberaters nach revDSG und die des benannten EU-DPO nach Art. 37 DSGVO aus einer Hand, mit abgestimmter Dokumentation und einer Ansprechperson für beide Rechtsräume. Das spart Koordination, ist aber aufwendiger als ein reines Schweizer Mandat und liegt daher auf Anfrage.

Was ist der Unterschied zwischen Standard und Premium?

Standard ist ein festes EU-Mandat ab CHF 600 pro Monat für einen EU-Mitgliedstaat, mit Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, 24h-Reaktionszeit und benannter Art.-37-Funktion. Premium ergänzt ein flexibles Jahresstundenkontingent, die Begleitung von Datenschutz-Folgenabschätzungen und Schulungen, passend für grössere Organisationen oder mehrere Jurisdiktionen, beide auf Anfrage.

Lieber direkt sprechen?

In einem kurzen Erstgespräch ordnen wir Ihren konkreten Fall ein, klären die betroffenen EU-Jurisdiktionen und nennen Ihnen ein verbindliches Angebot für Ihr EU-DPO-Mandat.