ICT-Incident-Klassifizierung und Meldepflichten, prüffähig aufgesetzt
Im Ernstfall zählen Stunden. Die FINMA erwartet eine Cyberangriff-Meldung in rund 24 Stunden ab Erkennung, DORA verlangt eine Erst-, Zwischen- und Abschlussmeldung für schwerwiegende ICT-Vorfälle, und bei Personendaten läuft parallel die 72-Stunden-Frist. SIDD baut die Klassifizierungsmatrix, das Playbook, die meldebereiten Vorlagen und übt sie mit Ihrem Team in Tabletops ein. So weiss Ihr Team unter Druck, was wann an wen gemeldet wird.
DORA Pillar 2 · FINMA-CybermeldungDE · FR · ENunabhängig, kein eigenes SOC-Geschäft
Ein einziger Cybervorfall kann mehrere Meldepflichten gleichzeitig auslösen. Aufsichtsrechtliche und datenschutzrechtliche Fristen laufen parallel, mit unterschiedlichen Adressaten und Inhalten. Was konkret gilt, prüfen wir im Einzelfall.
Operationelle Resilienz und der Umgang mit ICT-Vorfällen sind zu aufsichtsrechtlichen Pflichten geworden. Die FINMA erwartet von beaufsichtigten Instituten, dass sie einen Cyberangriff nach gefestigter Aufsichtspraxis rund 24 Stunden nach Erkennung melden. DORA verlangt für schwerwiegende ICT-Vorfälle eine gestufte Meldekaskade, und das Datenschutzrecht kennt eigene Fristen, wenn Personendaten betroffen sind. Diese Pflichten überlagern sich, und genau das macht den Ernstfall fehleranfällig.
Für Schweizer Institute gilt die FINMA-Meldepflicht direkt. DORA trifft sie meist indirekt, etwa über Niederlassungen oder Tochtergesellschaften in der EU oder über Verträge mit EU-regulierten Finanzunternehmen, die ihre Pflichten vertraglich weitergeben. Ob DORA direkt oder indirekt greift, ist pro Institut zu klären. Die Klassifizierung eines Vorfalls als schwerwiegend entscheidet über die Meldepflicht, und sie folgt definierten Kriterien wie betroffenen Kunden und Transaktionen, Dauer und Ausfallzeit, geografischer Ausbreitung, Datenverlusten und wirtschaftlichen Auswirkungen.
FINMA-Cyberangriff-Meldung an die Aufsicht in rund 24 Stunden ab Erkennung (Aufsichtspraxis, Art. 29 FINMAG)
DORA-Meldekaskade für schwerwiegende ICT-Vorfälle: Erst-, Zwischen- und Abschlussmeldung an die zuständige Behörde
Klassifizierung nach definierten Schwellenwerten, die einen Vorfall überhaupt erst meldepflichtig machen
Datenschutzmeldung an die zuständige Behörde innert 72 Stunden bei Verletzung des Schutzes von Personendaten (nDSG, GDPR)
Information betroffener Kunden, Gegenparteien und gegebenenfalls der Öffentlichkeit, je nach Schwere und Vorgabe
Lückenlose Dokumentation von Erkennung, Klassifizierung, Entscheidung und Meldung als prüffähiger Nachweis
So machen wir Ihre Meldung schnell und prüffähig
Wir bauen den Prozess, die Klassifizierung und die Governance, coachen Ihr Team und üben es ein. Den operativen Betrieb der 24/7-Erkennung und die gemanagte Live-Reaktion betreiben wir nicht, das koordinieren wir mit spezialisierten Partnern.
Im Zentrum steht eine Klassifizierungsmatrix, die einen Vorfall anhand der relevanten Kriterien einordnet und die anwendbaren Meldepflichten gleichzeitig sichtbar macht. Sie übersetzt die Schwellenwerte aus DORA, die FINMA-Aufsichtspraxis und die datenschutzrechtlichen Auslöser in eine Entscheidung, die Ihr Team unter Druck nachvollziehbar trifft. Ein Entscheidungsbaum führt vom ersten Verdacht über die Klassifizierung bis zur Meldeentscheidung, ohne dass jemand im Ernstfall die Regulierung neu lesen muss.
Dazu liefern wir ein Reporting-Playbook mit klaren Rollen, Eskalationswegen und Zeitplänen sowie meldebereite Vorlagen für die Aufsicht, die Datenschutzbehörde und die Kundenkommunikation. Die Vorlagen folgen der DORA-Logik aus Erst-, Zwischen- und Abschlussmeldung und der FINMA-Cybermeldung, sodass im Ernstfall nur noch Fakten eingesetzt werden müssen. Die Erkennung selbst und die technische Reaktion bleiben bei Ihren Stellen oder einem spezialisierten Partner, wir sorgen dafür, dass deren Erkenntnisse fristgerecht in eine korrekte Meldung münden.
Damit der Prozess nicht nur auf Papier funktioniert, üben wir ihn mit Ihrem Team in Tabletop-Übungen ein. Anhand realistischer Szenarien spielen wir Erkennung, Klassifizierung, Entscheidung und Meldung durch, decken Lücken in Rollen und Fristen auf und schärfen die Vorlagen nach. Geschäftsleitung und Verwaltungsrat sehen am Ende einen geübten Ablauf statt einer ungetesteten Annahme.
Klassifizierungsmatrix, Playbook, Vorlagen und Übungsprotokolle führen wir in der Priverion-Plattform. Dort liegen Vorfallsregister, Massnahmen und Nachweise gepflegt an einem Ort, sodass Sie gegenüber der FINMA und der Innenrevision jederzeit belegen können, dass Ihr Meldeprozess existiert, geübt ist und gegriffen hat.
Warum SIDD für Ihre Incident-Meldung
Eine Incident-Meldung ist im Kern eine rechtliche Frist mit technischem Inhalt. Genau diese Kombination decken wir aus einer Hand ab, gestützt auf ein eigenes Technik-Team.
Recht, Security und KI aus einer Hand
Die Meldepflichten aus FINMA-Aufsichtspraxis, DORA und Datenschutzrecht ordnen promovierte Juristinnen und Juristen ein, die technischen Inhalte ein eigenes Security-Team unter einem ISO-27001-Lead-Auditor. So passen Frist, Adressat und Inhalt der Meldung zusammen.
Auf die Frist ausgelegt
Wir bauen den Prozess so, dass die rund 24 Stunden der FINMA und die DORA-Meldekaskade unter realem Druck haltbar sind. Vorlagen, Rollen und Entscheidungsbaum sind darauf ausgerichtet, dass im Ernstfall niemand mehr nachdenken muss, was wann an wen geht.
Geübt statt nur dokumentiert
Ein Playbook im Ordner hilft im Ernstfall wenig. Wir spielen Ihren Meldeprozess in Tabletop-Übungen durch, decken Lücken auf und coachen Ihr Team, damit es die Klassifizierung und die Meldung im Druck sicher trifft.
Klar abgegrenzt vom SOC
Wir setzen Prozess, Klassifizierung und Governance auf und üben sie ein. Ein 24/7-SOC oder eine gemanagte Live-Reaktion betreiben wir nicht, das koordinieren wir bei Bedarf mit spezialisierten Partnern. Das hält unsere Beratung unabhängig und Ihre Meldung sauber von der technischen Reaktion getrennt.
Prüffähige Nachweise im Tooling
Vorfallsregister, Klassifizierungsmatrix, Meldungen und Übungsprotokolle pflegen wir in der Priverion-Plattform. Fragt die FINMA oder die Innenrevision nach, liegt der Nachweis gepflegt und exportierbar bereit, dass Ihr Meldeprozess existiert und gegriffen hat.
Mehrsprachig & unabhängig
Wir setzen den Meldeprozess in Deutsch, Französisch und Englisch auf und kommunizieren im Ernstfall in der Sprache der Aufsicht und der Kunden. Da wir kein eigenes SOC verkaufen, bleiben unsere Empfehlungen unabhängig und auf Ihre Prüffähigkeit ausgerichtet.
Zwei Wege zu einer meldebereiten Organisation
Incident-Reporting-Playbook & Tabletop
Festpreis
Der einmalige Aufbau Ihrer Meldebereitschaft, von der Klassifizierung über die Vorlagen bis zur eingeübten Übung.
Klassifizierungsmatrix für schwerwiegende ICT-Vorfälle nach DORA, FINMA-Aufsichtspraxis und Datenschutzauslösern
Reporting-Playbook mit Rollen, Eskalationswegen, Zeitplänen und Entscheidungsbaum
Meldebereite Vorlagen für FINMA-Cybermeldung, DORA-Erst-, Zwischen- und Abschlussmeldung und 72-Stunden-Datenschutzmeldung
Vorlagen für die Kundenkommunikation in Deutsch, Französisch und Englisch
Eine Tabletop-Übung mit Ihrem Team und ein Vorfallsregister in der Priverion-Plattform
Der laufende Betrieb: ein Partner, der Ihr Playbook aktuell hält, im Ernstfall die Meldungen mitsteuert und Ihr Team regelmässig übt.
Laufende Pflege von Klassifizierungsmatrix, Playbook und Vorlagen bei neuen Vorgaben
Rechtliche Begleitung der Klassifizierung und Meldeentscheidung im Ernstfall, in DE, FR oder EN
Mitsteuerung der Aufsichts-, Datenschutz- und Kundenmeldungen, abgestimmt mit Ihren technischen Stellen oder Partnern
Regelmässige Tabletop-Übungen und Coaching für Geschäftsleitung und Vorfallsteam
Pflege des Vorfallsregisters und der Nachweise in der Priverion-Plattform für FINMA und Innenrevision
LexCMD
Unser Werkzeug: LexCommand
Warum wir mit LexCommand arbeiten, unserer eigenen Schweizer Rechts-KI
LexCommand ist unsere hauseigene, zitatgestützte Rechts-KI für das Recht der Schweiz, Deutschlands, Österreichs und der EU. Entwickelt und souverän in der Schweiz betrieben von der Priverion GmbH, dem Unternehmen hinter SIDD. Datensouveränität und Belegbarkeit predigen wir nicht nur, wir haben sie in unser Werkzeug eingebaut, ergänzend zur Priverion-Plattform.
01
Souverän in der Schweiz
Die KI läuft selbst gehostet auf Schweizer Infrastruktur, ohne externe Cloud-LLMs. Als unabhängiges Schweizer Unternehmen ohne ausländische Muttergesellschaft verarbeiten wir Ihre Unterlagen in einer Umgebung, die wir kontrollieren.
02
Kein Zitat, kein Anspruch
Jede rechtliche Aussage ist auf eine abrufbare Primärquelle rückführbar, oder sie erscheint nicht. So werden unsere Empfehlungen auditierbar und nachvollziehbar, statt nur plausibel zu klingen.
03
Vom Aufwand zum Urteil
LexCommand übernimmt das Suchen, Abgleichen und Belegen. Das verkürzt Durchlaufzeiten und gibt unseren Senior-Beratenden Zeit für Urteil und Mandantengespräch, bei gleichbleibender Sorgfalt.
04
Drei Disziplinen, ein Bild
Datenschutz, Informationssicherheit und KI-Sicherheit betrachten wir auf einer geteilten Quellenbasis mit Framework-Crosswalk. So sehen Sie überschneidende Pflichten in einem konsolidierten Bild statt in drei isolierten Analysen.
Konkret für Ihr Incident-Reporting: LexCommand belegt jede Meldeschwelle und Frist mit der exakten Fundstelle aus den DORA-Vorfallregeln und der FINMA-Meldepraxis und entwirft Klassifikationsmatrix und Meldevorlagen, sodass im Ernstfall jede Meldung quellenbelegt und fristgerecht steht.
Zeitlich deterministisch (Stand heute oder zu jedem Stichtag), mit Jurisdiktions-Isolation (CH/DE/AT/EU) und einem Zitat-Verifizierer am Ende jeder Antwort.
Häufige Fragen
Betreiben Sie ein 24/7-SOC oder die Live-Reaktion?
Nein. Wir setzen den Meldeprozess, die Klassifizierung und die Governance auf, coachen Ihr Team und üben es in Tabletops ein. Ein 24/7-SOC, die kontinuierliche Erkennung und die gemanagte Live-Reaktion betreiben wir nicht. Diese operativen Leistungen koordinieren wir bei Bedarf mit spezialisierten Partnern, während wir dafür sorgen, dass deren Erkenntnisse fristgerecht in eine korrekte Meldung an Aufsicht, Datenschutzbehörde und Kunden münden. So bleibt unsere Beratung unabhängig.
Wie schnell muss gemeldet werden?
Das hängt von der Pflicht ab. Die FINMA erwartet nach gefestigter Aufsichtspraxis eine Cyberangriff-Meldung rund 24 Stunden nach Erkennung. DORA verlangt für schwerwiegende ICT-Vorfälle eine gestufte Meldung aus Erst-, Zwischen- und Abschlussbericht innerhalb definierter Fristen. Sind Personendaten betroffen, läuft parallel die 72-Stunden-Frist nach nDSG oder GDPR. Welche dieser Fristen für Ihr Institut konkret greifen, prüfen wir im Einzelfall, gerade weil DORA Schweizer Institute meist nur indirekt trifft.
Wann gilt ein Vorfall überhaupt als meldepflichtig?
Ob ein ICT-Vorfall meldepflichtig ist, entscheidet die Klassifizierung. DORA arbeitet mit definierten Kriterien wie betroffenen Kunden und Transaktionen, Dauer und Ausfallzeit, geografischer Ausbreitung, Datenverlusten und wirtschaftlichen Auswirkungen. Unsere Klassifizierungsmatrix übersetzt diese Schwellenwerte zusammen mit der FINMA-Aufsichtspraxis und den datenschutzrechtlichen Auslösern in eine nachvollziehbare Entscheidung, die Ihr Team unter Druck sicher trifft.
Gilt DORA für uns als Schweizer Institut?
Für Schweizer Institute gilt DORA meist nur indirekt, etwa über Niederlassungen oder Tochtergesellschaften in der EU oder über Verträge mit EU-regulierten Finanzunternehmen, die ihre Pflichten vertraglich weitergeben. Direkt anwendbar ist es vor allem für EU-regulierte Einheiten. Ob und wie DORA Ihr Institut konkret trifft und wie es mit der direkt geltenden FINMA-Meldepflicht zusammenwirkt, prüfen wir im Einzelfall.
Übernehmen Sie im Ernstfall die Meldung für uns?
Im Mandat Meldebereitschaft begleiten wir die Klassifizierung und die Meldeentscheidung rechtlich und steuern die Meldungen an Aufsicht, Datenschutzbehörde und Kunden mit. Die meldepflichtige Stelle bleibt Ihr Institut, denn die Meldung erfolgt im Namen des beaufsichtigten Unternehmens. Die technische Erkennung und Reaktion liegt bei Ihren Stellen oder einem spezialisierten Partner, wir sorgen für den fristgerechten und korrekten Brückenschlag zur Meldung.
Arbeiten Sie auf Französisch und Englisch?
Ja. Wir setzen Playbook, Vorlagen und Tabletops durchgängig in Deutsch, Französisch und Englisch auf und kommunizieren im Ernstfall in der Sprache der Aufsicht und Ihrer Kunden, relevant für Institute in der Deutschschweiz, der Romandie und mit EU-Bezug.
Passende nächste Schritte
Ihr Meldeprozess greift nur, wenn das ICT-Risikomanagement und das Resilienz-Testing dahinter stehen:
Bereit, im Ernstfall fristgerecht und prüffähig zu melden?
Wir bauen Ihre Klassifizierungsmatrix, das Reporting-Playbook und die meldebereiten Vorlagen und üben sie mit Ihrem Team in einer Tabletop ein, abgestimmt auf FINMA und DORA.