Gesundheitswesen · EPD & EPDG-Revision · rechtlich geführt

EPD & EPDG-Revision: Datenschutz- und Sicherheits-Readiness, rechtlich geführt

Das elektronische Patientendossier verbindet Praxen, Apotheken, Spitäler und Gemeinschaften, und stellt hohe Anforderungen an Datenschutz, Einwilligung und Identitätssicherheit. Wir machen Sie heute bereit und denken die geplante EPDG-Revision mit: nDSG/EPDG-Abgleich, Einwilligungslogik, DSFA und Trusted-Third-Party-Treuhand.

rechtlich geführt (Dr. iur., CIPP/E) DE · FR · EN Trusted Third Party für Gesundheitsdaten
Datenschutz und Sicherheit rund um das elektronische Patientendossier

Für EPD-Gemeinschaften, Praxen, ambulante Gruppen, Apotheken, Spitäler und kantonale E-Health-Programme

Rechtlich geführt Dr. iur. · CIPP/E
EPD & EPDG nDSG-Abgleich
Trusted Third Party Daten- & Schlüssel-Treuhand
Einwilligung & Zugriff prüffähig dokumentiert
CH · EU mehrsprachig DE/FR/EN
Dr. Dominic Staiger

Verantwortlich für dieses Mandat

Dr. Dominic Staiger

LL.M., Dr. iur., CIPP/E · Attorney at Law (New York) · Solicitor (UK)

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Das EPD heute: was Datenschutz und Sicherheit verlangen

Das elektronische Patientendossier bündelt besonders schützenswerte Gesundheitsdaten über Organisationsgrenzen hinweg, und stellt klare Erwartungen an Einwilligung, Identität und Vertraulichkeit.

Das EPD beruht auf der freiwilligen, informierten Einwilligung der Patientinnen und Patienten und auf einem differenzierten Zugriffskonzept mit Vertraulichkeitsstufen. Wer Dokumente einstellt oder abruft, muss sicher identifiziert sein, die Rechtsgrundlage des Zugriffs nachweisen und die Verarbeitung dokumentieren können.

Für angeschlossene Leistungserbringer bedeutet das: nDSG-konforme Bearbeitung von Gesundheitsdaten, saubere Auftragsverarbeitungsverträge mit IT- und Plattformpartnern, ein gepflegtes Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten sowie technische und organisatorische Massnahmen, die zum Schutzbedarf passen.

Wir behandeln das EPD daher nicht als reines IT-Projekt, sondern als Governance-Aufgabe: Wer darf was, auf welcher Rechtsgrundlage, mit welcher Einwilligung, und wie weisen Sie das gegenüber Patientinnen, Gemeinschaft und Aufsicht nach.

Die geplante EPDG-Revision: früh handeln statt später nachholen

Eine umfassende Revision des EPDG ist geplant beziehungsweise in Vorbereitung. Sie zielt auf eine breitere und verbindlichere Anbindung. Details und Zeitpunkt sind politisch noch in Bewegung.

Heute sind viele kleine und mittlere Praxen sowie ambulante Anbieter noch nicht ans EPD angebunden. Die geplante Revision deutet in Richtung einer breiteren, teils verbindlicheren Teilnahme und einer Modernisierung der technischen und organisatorischen Grundlagen, was den Vorbereitungsaufwand für bislang nicht angeschlossene Organisationen erhöht.

Wir nennen bewusst kein fixes Inkrafttretensdatum und keine garantierte Frist: Gesetzgebungsverfahren verschieben sich, und Detailregelungen sind noch offen. Was wir tun, ist datierte, fallbezogene Orientierung, und ein Readiness-Fundament, das unabhängig vom genauen Zeitpunkt trägt.

Der Vorteil des frühen Handelns: Wer Datenflüsse, Einwilligungslogik, Identitätsanbindung und Verträge bereits sauber aufgesetzt hat, kann eine künftige Anbindungspflicht ruhig und ohne Hektik erfüllen, statt unter Zeitdruck nachzurüsten.

Unsere Begleitung: heute solide, für morgen vorbereitet

Wir verbinden aktuelle Pflichten mit vorausschauender Gestaltung, rechtlich geführt, technisch belastbar und auf Ihre Grösse zugeschnitten.

nDSG/EPDG-Abgleich

Wir prüfen Ihre Verarbeitung von Gesundheitsdaten gegen nDSG und EPD-Rahmen: Rechtsgrundlagen, Vertraulichkeitsstufen, Aufbewahrung, Betroffenenrechte und die Pflichten als angeschlossener Leistungserbringer oder Gemeinschaft.

Einwilligungslogik & Zugriff

Wir gestalten und dokumentieren eine prüffähige Einwilligungs- und Zugriffslogik: freiwillige, informierte Einwilligung, Vertraulichkeitsstufen, Widerruf und Protokollierung, so, dass Sie sie gegenüber Patientinnen und Aufsicht belegen können.

DSFA-Unterstützung

Für die Anbindung ans EPD und neue Datenflüsse unterstützen wir Ihre Datenschutz-Folgenabschätzung: Risikobeurteilung, Massnahmen und Dokumentation, als prüffähiger Nachweis statt als Formalität.

Trusted Third Party

Als unabhängige Trusted Third Party können wir als Treuhänder für Gesundheitsdaten und kryptografische Schlüssel auftreten, etwa zur Trennung von Rollen, zur Hinterlegung von Schlüsseln oder als neutrale Stelle zwischen Partnern einer Gemeinschaft.

Verträge & Auftragsverarbeitung

Wir erstellen und prüfen die Auftragsverarbeitungsverträge mit Plattform-, Hosting- und IT-Partnern, klären Verantwortlichkeiten in der Gemeinschaft und sorgen für eine saubere Vertragskette rund um die EPD-Anbindung.

Schulung & Awareness

In einem Datenschutz- und IT-Security-Workshop befähigen wir Ihr Team im Umgang mit dem EPD: Einwilligung korrekt einholen, Zugriffe sauber begründen, Vorfälle erkennen und melden, praxisnah und auf Ihre Rollen zugeschnitten.

EPD Readiness Assessment, Festpreis-Einstieg

EPD Readiness, Kompakt für kleine Praxen

Festpreis

Templatebasiert und bezahlbar für Einzelpraxen und kleine ambulante Anbieter, die sich auf eine Anbindung vorbereiten.

  • Kompakter nDSG/EPDG-Abgleich anhand strukturierter Checkliste
  • Vorlagen für Einwilligung, Zugriffslogik und Verarbeitungsverzeichnis
  • Priorisierte Massnahmenliste für die Anbindung
  • Kurzbericht mit nächsten Schritten

EPD Readiness, Gemeinschaft & Spital

auf Anfrage

Für (Stamm-)Gemeinschaften, kantonale E-Health-Programme und Spitäler mit vielen angeschlossenen Leistungserbringern.

  • Governance-Modell für Rollen, Verantwortlichkeiten und Zugriffe der Gemeinschaft
  • Trusted-Third-Party-Konzept für Daten- und Schlüssel-Treuhand
  • Verzahnung mit ISO 27001 / ISMS und bestehenden Sicherheitsmassnahmen
  • Vorbereitung auf eine künftige breitere Anbindung im Zuge der EPDG-Revision

Passende SIDD-Leistungen rund ums EPD

Das EPD greift in mehrere Compliance-Themen. Wir denken sie zusammen:

Unser Werkzeug: LexCommand

Warum wir mit LexCommand arbeiten, unserer eigenen Schweizer Rechts-KI

LexCommand ist unsere hauseigene, zitatgestützte Rechts-KI für das Recht der Schweiz, Deutschlands, Österreichs und der EU. Entwickelt und souverän in der Schweiz betrieben von der Priverion GmbH, dem Unternehmen hinter SIDD. Datensouveränität und Belegbarkeit predigen wir nicht nur, wir haben sie in unser Werkzeug eingebaut, ergänzend zur Priverion-Plattform.

Souverän in der Schweiz

Die KI läuft selbst gehostet auf Schweizer Infrastruktur, ohne externe Cloud-LLMs. Als unabhängiges Schweizer Unternehmen ohne ausländische Muttergesellschaft verarbeiten wir Ihre Unterlagen in einer Umgebung, die wir kontrollieren.

Kein Zitat, kein Anspruch

Jede rechtliche Aussage ist auf eine abrufbare Primärquelle rückführbar, oder sie erscheint nicht. So werden unsere Empfehlungen auditierbar und nachvollziehbar, statt nur plausibel zu klingen.

Vom Aufwand zum Urteil

LexCommand übernimmt das Suchen, Abgleichen und Belegen. Das verkürzt Durchlaufzeiten und gibt unseren Senior-Beratenden Zeit für Urteil und Mandantengespräch, bei gleichbleibender Sorgfalt.

Drei Disziplinen, ein Bild

Datenschutz, Informationssicherheit und KI-Sicherheit betrachten wir auf einer geteilten Quellenbasis mit Framework-Crosswalk. So sehen Sie überschneidende Pflichten in einem konsolidierten Bild statt in drei isolierten Analysen.

Konkret für Ihre EPD-Readiness: LexCommand belegt jede Aussage des nDSG/EPDG-Abgleichs und der DSFA mit der Primärquelle an genauer Fundstelle, legt deckungsgleiche Pflichten aus nDSG und EPD-Rahmen nebeneinander und liefert datierte Orientierung zur jeweils gültigen Fassung trotz der noch beweglichen EPDG-Revision.

Zeitlich deterministisch (Stand heute oder zu jedem Stichtag), mit Jurisdiktions-Isolation (CH/DE/AT/EU) und einem Zitat-Verifizierer am Ende jeder Antwort.

Häufige Fragen zum EPD und zur EPDG-Revision

Wir sind eine kleine Praxis und noch nicht ans EPD angebunden. Lohnt sich Vorbereitung jetzt?

Ja. Viele Praxen sind noch nicht angebunden. Die geplante EPDG-Revision deutet auf eine breitere Teilnahme hin. Mit unserem templatebasierten Kompakt-Assessment legen Sie schon heute eine saubere Grundlage, ohne grossen Aufwand, und sind vorbereitet, falls eine Anbindung verbindlicher wird.

Gibt es ein fixes Datum für die EPDG-Revision?

Wir nennen bewusst kein garantiertes Datum. Die Totalrevision ist geplant beziehungsweise in Vorbereitung, doch Inhalte und Zeitpunkt sind politisch noch in Bewegung. Wir geben Ihnen datierte, fallbezogene Orientierung und bauen eine Readiness, die unabhängig vom genauen Zeitpunkt trägt.

Was bedeutet Trusted Third Party im EPD-Kontext?

Als unabhängige Trusted Third Party können wir als neutraler Treuhänder für Gesundheitsdaten und kryptografische Schlüssel auftreten, etwa um Rollen zu trennen, Schlüssel zu hinterlegen oder als neutrale Stelle zwischen Partnern einer Gemeinschaft zu vermitteln. Den genauen Rahmen legen wir mandatsbezogen fest.

Brauchen wir für die EPD-Anbindung eine DSFA?

Die Bearbeitung von Gesundheitsdaten ist besonders risikoreich. Neue Datenflüsse durch eine EPD-Anbindung können eine Datenschutz-Folgenabschätzung auslösen. Ob und in welchem Umfang prüfen wir fallbezogen und unterstützen Sie bei der Erstellung als prüffähigem Nachweis.

Arbeiten Sie auf Französisch für die Romandie?

Ja. Wir beraten durchgängig in Deutsch, Französisch und Englisch, inklusive kantonaler Besonderheiten der E-Health-Programme.

EPD-bereit werden, heute solide, für die Revision vorbereitet

Wir starten mit einem fixpreisigen EPD Readiness Assessment: nDSG/EPDG-Abgleich, Einwilligungslogik und priorisierte Massnahmen, board-tauglich dokumentiert.