Die EU-Richtlinie NIS2 verpflichtet nicht nur Konzerne in der EU. Schweizer Unternehmen geraten über die Lieferketten ihrer EU-Kundschaft in den Anwendungsbereich: Wer einen deutschen oder österreichischen Auftraggeber beliefert, findet die NIS2-Sicherheitsklauseln ab 2025 in fast jedem neuen Vertrag. Und die Geschäftsleitung haftet für die Umsetzung persönlich. SIDD bringt Sie mit Gap-Analyse, ISMS nach ISO 27001 und einsatzfähigen Meldeprozessen NIS2-ready.
ab CHF 500/MonatLead Auditor ISO 27001Tätig seit 2017
M.Sc., MIT Sloan Fellow · Lead Auditor ISO 27001 (BSI)
Begleitet ISO-27001-Zertifizierungsprojekte vom Scope-Workshop bis zur Stage-2-Auditbegleitung. Schnittstelle zu Geschäftsleitung, IT, Datenschutz und externer Zertifizierungsstelle.
NIS2 ist die EU-Richtlinie zur Cybersicherheit, die seit Oktober 2024 in den Mitgliedstaaten in nationales Recht überführt wird. Sie verlangt von Unternehmen in 18 Sektoren ein risikobasiertes Sicherheitsmanagement, Meldepflichten bei Vorfällen und die persönliche Verantwortung der Geschäftsleitung.
Schweizer Unternehmen sind direkt betroffen, wenn sie bestimmte digitale Dienste in der EU anbieten oder eine EU-Niederlassung haben. Viel häufiger ist die indirekte Betroffenheit: EU-Auftraggeber geben die NIS2-Anforderungen vertraglich an ihre Lieferanten weiter. Wer einen deutschen Energieversorger oder eine österreichische Bank beliefert, muss die geforderte Sicherheit nachweisen, sonst ist der Auftrag in Gefahr.
Geschäftsführer haften persönlich
NIS2 macht Cybersicherheit zur Chefsache, mit Konsequenzen bis in die Privathaftung.
Artikel 20 NIS2 verpflichtet die Leitungsorgane, die Sicherheitsmassnahmen zu genehmigen, ihre Umsetzung zu überwachen und sich selbst regelmässig schulen zu lassen. Bei Verstössen drohen nicht nur Bussen bis zu 10 Millionen Euro oder 2 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, sondern auch die persönliche Verantwortlichkeit der Geschäftsleitung. Einzelne nationale Umsetzungen sehen sogar die vorübergehende Untersagung der Leitungsfunktion vor.
Wir setzen die nötigen Nachweise dokumentiert auf: Genehmigungen durch die Geschäftsleitung, ein nachvollziehbares Board-Training und ein klares Reporting an das Top-Management. So erfüllen Sie die Pflichten aus Artikel 20 belegbar, statt nur formal.
Sind Sie von NIS2 betroffen? Der 5-Punkte-Check
Beantworten Sie die folgenden Fragen. Bereits ein Ja bedeutet, dass NIS2 für Sie relevant ist, direkt oder über Ihre EU-Kundschaft.
1
Beliefern Sie Kundinnen oder Kunden in der EU, etwa als Zulieferer, IT-Dienstleister oder SaaS-Anbieter?
2
Stellen Ihre EU-Auftraggeber vertragliche Anforderungen an Ihre Cybersicherheit oder an die Sicherheit Ihrer Lieferkette?
3
Betreiben Sie eine Niederlassung oder Tochtergesellschaft in einem EU-Mitgliedstaat?
4
Gehören Sie zu einem NIS2-Sektor wie Energie, Gesundheit, Transport, Herstellung oder digitale Infrastruktur?
5
Erbringen Sie digitale Dienste in der EU, etwa Cloud, Rechenzentrum, Online-Marktplatz oder Suchmaschine?
Wir klären Ihre Betroffenheit im Erstgespräch verbindlich und grenzen den Geltungsbereich sauber ab, bevor Aufwand entsteht.
Wir halten die beiden Regelwerke bewusst auseinander.
NIS2 ist EU-Recht und erreicht Schweizer Firmen über EU-Verträge und EU-Niederlassungen. Das Schweizer Informationssicherheitsgesetz (ISG) mit der Meldepflicht an das BACS ist ein separates, nationales Regime für Betreiber kritischer Infrastrukturen. Inhaltlich überschneiden sich beide stark, sie sind aber rechtlich eigenständig und werden von unterschiedlichen Behörden vollzogen.
Wo Sie beide erfüllen müssen, richten wir ein Managementsystem so ein, dass es die Pflichten aus NIS2 und ISG mit einer einzigen Investition abdeckt, statt zwei parallele Programme zu führen.
Unsere Methodik: NIS2-Readiness in fünf Schritten
In fünf Schritten von der Standortbestimmung zum belegbaren NIS2-Nachweis. Keine vagen Quick-Wins, sondern eine nachvollziehbare Methodik mit klaren Ergebnissen.
Betroffenheit und Scoping
Wir klären, ob und über welche Verträge NIS2 für Sie gilt, und grenzen den Geltungsbereich sauber ab.
Gap-Analyse gegen Art. 21(2)
Abgleich Ihrer bestehenden Massnahmen mit den zehn NIS2-Mindestmassnahmen und den Annex-A-Controls der ISO 27001.
Massnahmen und ISMS
Aufbau oder Ausbau eines Managementsystems nach ISO 27001 als belastbare Grundlage für die NIS2-Anforderungen.
Melde- und Incident-Playbooks
Einsatzfähige Prozesse für die NIS2-Fristen: 24-Stunden-Frühwarnung, 72-Stunden-Meldung und 30-Tage-Abschlussbericht.
Nachweise und Audit-Begleitung
Board-Training, Lieferanten-Dokumentation und Begleitung bis zum Nachweis gegenüber Auftraggebern und Behörden.
Was die NIS2-Beratung von SIDD umfasst
Verbindliche Betroffenheitsanalyse und Scoping entlang Ihrer EU-Verträge
Gap-Analyse gegen Art. 21(2) NIS2 mit Mapping auf ISO/IEC 27001:2022 Annex A
Aufbau oder Anpassung des ISMS inklusive Richtlinien, Risikoregister und Statement of Applicability
Meldeprozesse und Incident-Playbooks für die NIS2-Fristen von 24, 72 und 30 Tagen
Dokumentierte Schulung der Geschäftsleitung nach Art. 20 NIS2
Lieferanten- und Sicherheitsdokumentation für Audits Ihrer EU-Auftraggeber
Für einzelne Branchen vertiefen wir die NIS2-Anforderungen separat:
NIS2 ist eine Haftungs- und Nachweisfrage, kein Tool-Kauf. Vier Gründe, warum Unternehmen das Mandat SIDD anvertrauen.
Recht und Technik aus einer Hand
Wir verbinden die juristische Einordnung der NIS2-Pflichten mit dem technischen ISMS-Aufbau, statt beides an zwei Dienstleister auszulagern.
Geführt von einem Lead Auditor
Gap-Analyse und ISMS-Aufbau werden von einem BSI-geschulten Lead Auditor ISO 27001 geführt, mit Blick auf die spätere Zertifizierung.
Unabhängig und schweigepflichtig
Als unabhängiges Schweizer Unternehmen ohne ausländische Muttergesellschaft führen wir das Mandat unter der Schweigepflicht nach Art. 321 StGB.
ISG und NIS2 sauber getrennt
Wir halten das Schweizer ISG- und BACS-Regime und die EU-Richtlinie NIS2 klar auseinander und decken beide dort ab, wo Sie beide erfüllen müssen.
LexCMD
Unser Werkzeug: LexCommand
Warum wir mit LexCommand arbeiten, unserer eigenen Schweizer Rechts-KI
LexCommand ist unsere hauseigene, zitatgestützte Rechts-KI für das Recht der Schweiz, Deutschlands, Österreichs und der EU. Entwickelt und souverän in der Schweiz betrieben von der Priverion GmbH, dem Unternehmen hinter SIDD. Datensouveränität und Belegbarkeit predigen wir nicht nur, wir haben sie in unser Werkzeug eingebaut, ergänzend zur Priverion-Plattform.
01
Souverän in der Schweiz
Die KI läuft selbst gehostet auf Schweizer Infrastruktur, ohne externe Cloud-LLMs. Als unabhängiges Schweizer Unternehmen ohne ausländische Muttergesellschaft verarbeiten wir Ihre Unterlagen in einer Umgebung, die wir kontrollieren.
02
Kein Zitat, kein Anspruch
Jede rechtliche Aussage ist auf eine abrufbare Primärquelle rückführbar, oder sie erscheint nicht. So werden unsere Empfehlungen auditierbar und nachvollziehbar, statt nur plausibel zu klingen.
03
Vom Aufwand zum Urteil
LexCommand übernimmt das Suchen, Abgleichen und Belegen. Das verkürzt Durchlaufzeiten und gibt unseren Senior-Beratenden Zeit für Urteil und Mandantengespräch, bei gleichbleibender Sorgfalt.
04
Drei Disziplinen, ein Bild
Datenschutz, Informationssicherheit und KI-Sicherheit betrachten wir auf einer geteilten Quellenbasis mit Framework-Crosswalk. So sehen Sie überschneidende Pflichten in einem konsolidierten Bild statt in drei isolierten Analysen.
Konkret für Ihre NIS2-Beratung: LexCommand legt die zehn Mindestmassnahmen aus Art. 21(2) NIS2 neben die Annex-A-Controls der ISO 27001 und erzeugt eine nachverfolgbare Gap-Tabelle mit Fundstellen, sodass jede Massnahme auf die zugrunde liegende Rechtsnorm rückführbar bleibt.
Zeitlich deterministisch (Stand heute oder zu jedem Stichtag), mit Jurisdiktions-Isolation (CH/DE/AT/EU) und einem Zitat-Verifizierer am Ende jeder Antwort.
Häufige Fragen zur NIS2-Beratung
Gilt NIS2 überhaupt für Schweizer Unternehmen?
Direkt nur, wenn Sie bestimmte digitale Dienste in der EU anbieten oder eine EU-Niederlassung haben. Faktisch betrifft NIS2 aber die meisten exportierenden Schweizer KMU indirekt, weil ihre EU-Auftraggeber die Anforderungen vertraglich in der Lieferkette weitergeben.
Reicht ein ISO-27001-Zertifikat für NIS2?
Ein ISMS nach ISO 27001:2022 deckt rund 75 bis 80 Prozent der NIS2-Mindestmassnahmen ab und ist damit das pragmatischste Vehikel. NIS2 verlangt darüber hinaus Meldeprozesse, Geschäftsleitungsschulung und Registrierungspflichten, die wir gezielt ergänzen.
Haftet die Geschäftsleitung wirklich persönlich?
Ja. Artikel 20 NIS2 begründet die persönliche Verantwortlichkeit der Leitungsorgane für die Genehmigung und Überwachung der Massnahmen. Wir setzen die nötigen Genehmigungs-, Schulungs- und Reporting-Nachweise dokumentiert auf.
Wie lange dauert eine NIS2-Gap-Analyse?
Für ein Unternehmen mit bestehendem ISMS planen wir rund vier Wochen bis zum Management-Bericht mit priorisierter Roadmap. Den genauen Umfang legen wir im Scoping fest.
Was kostet die NIS2-Beratung?
Die laufende Begleitung beginnt bei CHF 500 pro Monat. Eine einmalige Gap-Analyse bieten wir als Festpreis-Projekt an, dessen Umfang sich nach Grösse und Komplexität richtet.
NIS2-ready werden, bevor der nächste EU-Vertrag es verlangt
Fordern Sie eine Offerte an oder buchen Sie ein Erstgespräch. Anfragen unterliegen der Schweigepflicht nach Art. 321 StGB.