Microsoft Copilot Datenschutz – M365-Tenant richtig konfigurieren

5 Min. LesezeitZuletzt aktualisiert Von Oliver Stutz

Einleitung

Microsoft 365 Copilot ist seit November 2023 verfügbar und seit März 2024 in der M365-Business-Lizenzwelt für KMU buchbar. Die zentrale Marketing-Botschaft – „Copilot trainiert nicht auf Ihren Daten" – ist korrekt, aber unvollständig. Was tatsächlich passiert, ob DSG- und DSGVO-konform, hängt von Tenant-Konfiguration, Sensitivity-Labels, Berechtigungsbereinigung und – wichtig – vom Verständnis, dass Copilot bestehende Berechtigungslücken nicht beseitigt, sondern aufdeckt. Eine 50-Mitarbeitenden-Firma mit „permissive" SharePoint-Berechtigungen entdeckt nach Copilot-Rollout, dass die Lohnliste plötzlich von jedem Mitarbeitenden via Prompt durchsuchbar ist.

Dieser Beitrag liefert die Tenant-Konfigurations-Checkliste:

  • Was Copilot ist – die drei Komponenten Grounding, LLM, Output
  • EU Data Boundary und Tenant-Speicherort
  • Sensitivity-Labels und Microsoft Information Protection (MIP)
  • Berechtigungsbereinigung als Voraussetzung („Oversharing")
  • DLP für Copilot – seit 2025 in Purview verfügbar
  • Audit-Logging, Datenresidenz und Retention
  • Pflichtschritte vor Rollout: DSFA, AVV, Verzeichnis

Rechtsgrundlagen: DSG Art. 6, 8, 12, 19, 22; DSGVO Art. 6, 28, 32, 35; Microsoft Online Services Terms inkl. DPA (Stand 2024-09), Microsoft Product Terms, ergänzende „Microsoft Copilot for Microsoft 365 Privacy and Security Overview" (laufend aktualisiert).

Die drei Copilot-Komponenten

Copilot besteht prozessual aus drei Schritten. Erstens: Grounding. Der Prompt eines Nutzers wird durch Microsoft Graph mit organisations-spezifischen Inhalten angereichert – E-Mails, Teams-Nachrichten, SharePoint-Dokumente, OneDrive-Dateien, auf die der jeweilige Nutzer berechtigt ist. Zweitens: LLM-Inferenz. Der angereicherte Prompt geht an ein Azure-gehostetes OpenAI-Modell innerhalb des M365-Service-Boundary. Drittens: Output-Verarbeitung. Die Antwort wird vor Anzeige durch DLP-, Sensitivity-Label- und Content-Safety-Filter geprüft.

Wichtig für die Datenschutz-Bewertung: keine Stufe verlässt den M365-Tenant zu einem externen OpenAI-Endpunkt. Das LLM läuft in Azure unter Microsoft-Vertragsbedingungen (nicht OpenAI-Vertragsbedingungen). Prompts und Outputs werden nicht für Modelltraining genutzt – weder von Microsoft noch von OpenAI. Das ist in den Microsoft Product Terms und im DPA vertraglich abgesichert. Was passiert dagegen mit der Anreicherung („Grounding"): Microsoft Graph greift auf die organisationseigenen Daten unter Wahrung der bestehenden Berechtigungen zu. Wenn ein Benutzer auf eine Datei zugreifen darf, kann Copilot deren Inhalt im Prompt verwenden.

EU Data Boundary und Tenant-Speicherort

Für EU-Tenants (definiert durch das Tenant-„Sign-up Country" in der EU/EFTA und EEA) garantiert Microsoft die EU Data Boundary – Verarbeitung von Customer Data und pseudonymisierten Personal Data innerhalb der EU. Schweiz: Microsoft betreibt zwei CH-Rechenzentrumsregionen (Zürich, Genf), die für M365 als „Switzerland"-Region wählbar sind. Schweizer Tenants können Customer Data in CH halten. Wichtig: Copilot-Prozessierung ist seit Mai 2024 explizit in die EU Data Boundary integriert; CH-Tenants profitieren über die Schweiz-Region.

Praxisrelevant: Wer einen US-Tenant betreibt (Sign-up Country US), erhält die EU Data Boundary nicht. Schweizer Tochtergesellschaften globaler Konzerne sollten prüfen, ob ihr Tenant Schweizer Region oder US-Region nutzt – das ist eine Frage der Konzernarchitektur, nicht der Standortwahl bei der M365-Einrichtung. Eine Tenant-Migration ist möglich, aber aufwendig (mehrere Monate, mit Downtime in einzelnen Diensten). Vor Copilot-Rollout sollten Tenant-Geografie und Datenresidenzbedingungen geprüft sein.

Sensitivity-Labels und MIP

Microsoft Information Protection (MIP) erlaubt es, Dokumenten Sensitivity-Labels zuzuweisen (z. B. Public, Internal, Confidential, Restricted), die Verschlüsselung, Wasserzeichen, Zugriffsbeschränkungen und – seit 2024 – Copilot-spezifische Regeln steuern. Ein Label „Confidential" mit Encryption schliesst aus, dass Copilot Inhalte einer so gelabelten Datei im Grounding verwendet, ausser der Nutzer hat „Co-Author"-Recht. Ein Label „Restricted" kann Copilot-Grounding generell verbieten.

Voraussetzung ist eine durchgeführte Label-Strategie: das Unternehmen muss seine Datenklassifikation definiert haben, Labels in der Compliance-Konsole anlegen, sie über Auto-Labelling-Policies (Pattern-basiert) auf bestehende Inhalte anwenden und Nutzende schulen, Labels manuell zu setzen. Ohne MIP-Strategie ist Copilot rechtlich „blind" – jede Datei, auf die ein Nutzer Zugriff hat, ist Material. Mit MIP-Strategie wird Copilot zum kontrollierten Werkzeug. Die MIP-Einführung dauert typischerweise 3–6 Monate für eine 200-Mitarbeitenden-Firma – sie muss vor dem Copilot-Rollout abgeschlossen sein, nicht parallel oder danach.

Berechtigungsbereinigung

Copilot ist transparent gegenüber bestehenden Berechtigungen – und damit gegenüber bestehenden Berechtigungsfehlern. „Oversharing" – zu breite Standardberechtigungen in SharePoint und OneDrive (z. B. „Everyone except external users" auf einem ganzen Site) – führt dazu, dass Copilot Inhalte als relevant einbezieht, die der prompt-stellende Nutzer formal lesen darf, faktisch aber nie aktiv aufgefunden hätte. Klassisches Beispiel: die Lohnliste landet versehentlich in einem allgemein berechtigten HR-Site. Copilot beantwortet die Frage „Wer verdient am meisten in der Firma?" mit präzisen Zahlen.

Vor dem Rollout sind drei Berechtigungs-Übungen erforderlich. Erstens: Mit Microsoft 365 Admin Center / Microsoft Graph Data Connect oder Drittanbieter-Tools (SquaredUp, AvePoint, Sharegate) die Sites/Bibliotheken mit „Everyone"-Berechtigung identifizieren und korrigieren. Zweitens: Sharing-Links in OneDrive auf „Specific people" oder „Only people in your organisation" standardisieren. Drittens: Restricted SharePoint Search aktivieren, sodass Copilot nur explizit freigegebene Sites einbezieht (Restricted-Mode seit Frühjahr 2025 verfügbar). Diese drei Übungen sind nicht „nice-to-have" – sie sind die Voraussetzung für eine rechtmässige Copilot-Nutzung.

DLP, Audit-Logging, Retention

Seit 2025 unterstützt Microsoft Purview DLP-Regeln explizit für Copilot-Prompts und -Outputs. Regeln können verhindern, dass Copilot Inhalte aus bestimmten Sites verwendet, dass Outputs sensible Patterns enthalten (AHV-Nummern, Kreditkarten, IBAN), oder dass Prompts mit bestimmten Schlüsselwörtern überhaupt akzeptiert werden. Konfiguration über das Microsoft Purview Compliance Center, Aktivierung pro Standort und Nutzergruppe. Wichtig: DLP-Regeln greifen erst, wenn sie aktiv konfiguriert sind – die Default-Konfiguration ist „keine Einschränkung".

Audit-Logging: Copilot-Interaktionen werden im Unified Audit Log (Microsoft Purview Audit) erfasst – wer hat wann welchen Prompt gestellt, welche Dateien wurden im Grounding verwendet, welche Sensitivity-Labels waren beteiligt. Retention im Standard 90 Tage (E3) oder 1 Jahr (E5), erweiterbar auf 10 Jahre mit Audit-Add-on. Für CH-Unternehmen mit FINMA-Aufsicht relevant: die Audit-Daten sind in der EU Data Boundary; CH-Region speichert lokal. Für die DSFA und das Verzeichnis nach Art. 12 DSG muss die Audit-Konfiguration dokumentiert sein.

Pflicht-Schritte vor Rollout

DSFA: Die Einführung von Copilot ist eine neue Bearbeitungstätigkeit, die typischerweise mit hohem Risiko verbunden ist (Bearbeitung umfassender Personendaten, neuartige Technologie) und damit nach Art. 22 DSG / Art. 35 DSGVO eine DSFA erforderlich macht. Inhalte: Beschreibung der Verarbeitung, Notwendigkeit/Verhältnismässigkeit, Risiken für betroffene Personen, technische und organisatorische Massnahmen (Sensitivity-Labels, DLP, Berechtigungsbereinigung, Schulung).

AVV: Der Microsoft DPA gilt automatisch als AVV im Sinne von Art. 9 DSG / Art. 28 DSGVO – er ist Teil des Online Services Terms. Schweizer Behörden und FINMA-regulierte Unternehmen sollten den DPA durch eine schweizspezifische Datenverarbeitungs-Anlage ergänzen, die Standardvertragsklauseln und – seit 2023 – Schweizer Anhang einbezieht. Verzeichnis nach Art. 12 DSG: separater Eintrag für Copilot, mit Zwecken (Produktivität, Inhaltserstellung, Wissenssuche), Datenkategorien, Empfängern (Microsoft), Aufbewahrungsdauer, TOMs. Personalreglement und KI-Policy entsprechend ergänzen.

Wie SIDD unterstützt

SIDD führt Copilot-Rollouts ganzheitlich: von der initialen DSFA über die MIP-Strategie, Berechtigungsbereinigung, DLP-Konfiguration bis zur Schulung und zum laufenden Audit. Wir kombinieren juristische Compliance-Expertise mit M365-spezifischem technischem Know-how, sodass die Konfiguration nicht nur Regulierungstexte erfüllt, sondern auch operativ trägt. Für FINMA-regulierte Mandanten begleiten wir zusätzlich die FINMA-AM 08/2024-Anforderungen an KI-Outsourcing.

Mehr zu unseren KI- und Cloud-Compliance-Leistungen unter Datenschutzberater Schweiz und für die parallele ISMS-Sicht unter ISMS & ISO 27001. Vertiefend: ChatGPT am Arbeitsplatz, KI-Policy-Vorlage und EU-AI-Act-Leitfaden. Für eine konkrete Rollout-Planung beantragen Sie eine Offerte über unser Offerte-Formular oder kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular.

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EINBLICK

Künstliche Intelligenz
24. Mai 2026
Oliver Stutz
Microsoft 365 Copilot datenschutzkonform einführen: Datenspeicherort, Sensitivity Labels, Bereinigung von Berechtigungen, DLP und Pflichtschritte.

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