Für B2B-SaaS-Anbieter · EU- & UK-Vertretung nach Art. 27

EU- & UK-Vertretung für grenzüberschreitende SaaS-Anbieter

Verkaufen Sie als Schweizer oder US-SaaS-Anbieter an Nutzer in der EU oder UK, fragen Einkauf und Datenschutzteams Ihrer Kunden im Due-Diligence-Prozess nach einem benannten Vertreter. SIDD übernimmt diese Rolle: rechtlich geführt, mehrsprachig und im Bündel mit AVV und DPO.

Art. 27 GDPR & UK GDPR ab CHF 600/Jahr · ab GBP 1'200/Jahr mehrsprachige Behördenkorrespondenz
EU- und UK-Vertretung für SaaS-Anbieter nach Art. 27 GDPR

Für SaaS-Anbieter aus der Schweiz, den USA und anderen Drittländern mit Nutzern in EU und UK

Rechtlich geführt Dr. iur. · CIPP/E
EU & UK Vertreter nach Art. 27
Betroffenenanfragen als benannter Kontakt
AVV & DPO im Bündel verfügbar
DE · FR · EN mehrsprachige Korrespondenz
Dr. Dominic Staiger

Verantwortlich für dieses Mandat

Dr. Dominic Staiger

LL.M., Dr. iur., CIPP/E · Attorney at Law (New York) · Solicitor (UK)

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Warum Ihr SaaS einen EU- und UK-Vertreter braucht

Ein SaaS-Anbieter ohne Niederlassung in der EU, der Daten von Personen in der EU verarbeitet, muss schriftlich einen Vertreter nach Art. 27 GDPR benennen. Für das Vereinigte Königreich gilt unter dem UK GDPR dieselbe Pflicht über einen separaten UK-Vertreter.

Der Vertreter wird zum benannten Ansprechpartner für die Aufsichtsbehörden und für die betroffenen Personen. Behörden und Nutzer wenden sich an diese Adresse, wenn sie Auskunft, Löschung oder eine Untersuchung verlangen, und der Vertreter wird im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten und in der Datenschutzerklärung genannt. So entsteht für Behörden und Betroffene ein erreichbarer Kontakt innerhalb der EU und der UK, auch wenn Ihr Unternehmen ausserhalb sitzt.

Enterprise-Kunden prüfen dieses Detail in der Lieferanten-Due-Diligence. Fehlt ein benannter Vertreter, taucht der Punkt im Sicherheitsfragebogen und in der Prüfung Ihrer Datenschutzdokumente als offener Befund auf und verzögert den Vertragsabschluss. Mit einem eingetragenen Vertreter beantworten Sie die Frage sofort und nehmen einen Stolperstein aus dem Beschaffungsprozess.

So übernehmen wir Ihre EU- und UK-Vertretung

Wir werden formell als Ihr Vertreter benannt und führen die laufende Korrespondenz, damit Ihr Team sich auf das Produkt konzentrieren kann.

Die EU-Vertretung beginnt ab CHF 600 pro Jahr, die UK-Vertretung ab GBP 1'200 pro Jahr. Wir lassen uns schriftlich beauftragen, stellen Ihnen die Angaben für Datenschutzerklärung und Verarbeitungsverzeichnis bereit und treten gegenüber Behörden und betroffenen Personen als Ihr benannter Kontakt auf.

Geht eine Anfrage einer Aufsichtsbehörde oder einer betroffenen Person ein, nehmen wir sie entgegen, ordnen sie rechtlich ein und stimmen die Antwort mit Ihnen ab. Wir korrespondieren in Deutsch, Französisch und Englisch, sodass eine Anfrage einer Behörde aus einem EU-Mitgliedstaat sprachlich sauber beantwortet wird. Den Schriftverkehr dokumentieren wir, damit Sie jederzeit einen prüffähigen Nachweis vorlegen können.

Die Vertretung greift am besten im Bündel mit den übrigen Bausteinen Ihrer Datenschutz-Aufstellung. Wir kombinieren sie mit Ihrem Auftragsverarbeitungsvertrag und, wo nötig, mit der Rolle des externen Datenschutzbeauftragten nach Art. 37 GDPR, sodass Vertreter, AVV und DPO aus einer Hand kommen und zueinander passen.

Warum SIDD als Ihr EU- und UK-Vertreter

Eine Vertretung ist mehr als eine Adresse. Im Ernstfall entscheidet, wer die Anfrage rechtlich richtig einordnet und sauber beantwortet.

Rechtlich geführt

Ihre Vertretung wird von promovierten Juristinnen und Juristen mit CIPP/E geführt. Eine Behördenanfrage wird so nicht nur weitergeleitet, sondern rechtlich eingeordnet und mit Ihnen abgestimmt beantwortet.

Mehrsprachige Korrespondenz

Wir korrespondieren mit Aufsichtsbehörden und betroffenen Personen in Deutsch, Französisch und Englisch. Eine Anfrage aus einem EU-Mitgliedstaat wird sprachlich passend beantwortet, ohne Umweg über eine Übersetzung.

Vertreter, AVV und DPO aus einer Hand

Wir liefern die Vertretung im Bündel mit Ihrem Auftragsverarbeitungsvertrag und dem externen Datenschutzbeauftragten. Die Bausteine passen zueinander und nennen denselben Kontakt, ohne Brüche zwischen Anbietern.

Prüffähige Dokumentation

Wir dokumentieren den Schriftverkehr mit Behörden und Betroffenen und pflegen die nötigen Angaben in unserer Schweizer Priverion-Plattform. Bei einer Kundenprüfung oder einer Behördenanfrage liegt der Nachweis bereit.

Antwort für die Due Diligence

Fragt ein Enterprise-Kunde im Sicherheitsfragebogen nach Ihrem EU- oder UK-Vertreter, verweisen Sie auf einen benannten, eingetragenen Kontakt. Aus einem offenen Befund wird ein erledigter Punkt im Beschaffungsprozess.

Unabhängig und mehrsprachig

Wir beraten in Deutsch, Französisch und Englisch und betreiben kein eigenes SOC-Geschäft. So bleibt unsere Rolle als Vertreter neutral und auf Ihre Compliance ausgerichtet.

EU- und UK-Vertretung im Überblick

UK-Vertreter (UK GDPR)

ab GBP 1'200 / Jahr

Separater benannter Vertreter im Vereinigten Königreich für SaaS-Anbieter mit UK-Nutzern.

  • Formelle Benennung als Ihr UK-Vertreter nach UK GDPR
  • Benannter Kontakt für die UK-Aufsichtsbehörde und betroffene Personen
  • Entgegennahme und rechtliche Einordnung von Anfragen, abgestimmte Antwort
  • Textbausteine für Ihre UK-Datenschutzangaben
  • Korrespondenz in Englisch, dokumentiert für die Due Diligence

Vertretung im Bündel mit AVV & DPO

Festpreis

EU- und UK-Vertretung kombiniert mit Auftragsverarbeitungsvertrag und externem Datenschutzbeauftragten.

  • EU- und UK-Vertreter aus einer Hand
  • Abgestimmter Auftragsverarbeitungsvertrag für Ihre Enterprise-Kunden
  • Externer Datenschutzbeauftragter nach Art. 37 GDPR, wo erforderlich
  • Ein konsistenter Kontakt über alle Datenschutzdokumente hinweg

Unser Werkzeug: LexCommand

Warum wir mit LexCommand arbeiten, unserer eigenen Schweizer Rechts-KI

LexCommand ist unsere hauseigene, zitatgestützte Rechts-KI für das Recht der Schweiz, Deutschlands, Österreichs und der EU. Entwickelt und souverän in der Schweiz betrieben von der Priverion GmbH, dem Unternehmen hinter SIDD. Datensouveränität und Belegbarkeit predigen wir nicht nur, wir haben sie in unser Werkzeug eingebaut, ergänzend zur Priverion-Plattform.

Souverän in der Schweiz

Die KI läuft selbst gehostet auf Schweizer Infrastruktur, ohne externe Cloud-LLMs. Als unabhängiges Schweizer Unternehmen ohne ausländische Muttergesellschaft verarbeiten wir Ihre Unterlagen in einer Umgebung, die wir kontrollieren.

Kein Zitat, kein Anspruch

Jede rechtliche Aussage ist auf eine abrufbare Primärquelle rückführbar, oder sie erscheint nicht. So werden unsere Empfehlungen auditierbar und nachvollziehbar, statt nur plausibel zu klingen.

Vom Aufwand zum Urteil

LexCommand übernimmt das Suchen, Abgleichen und Belegen. Das verkürzt Durchlaufzeiten und gibt unseren Senior-Beratenden Zeit für Urteil und Mandantengespräch, bei gleichbleibender Sorgfalt.

Drei Disziplinen, ein Bild

Datenschutz, Informationssicherheit und KI-Sicherheit betrachten wir auf einer geteilten Quellenbasis mit Framework-Crosswalk. So sehen Sie überschneidende Pflichten in einem konsolidierten Bild statt in drei isolierten Analysen.

Konkret für Ihre Art.-27-Vertretung: Trifft eine Anfrage einer EU-Aufsichtsbehörde oder einer betroffenen Person ein, ordnet LexCommand sie auf die richtige Rechtsordnung von EU GDPR oder UK GDPR ein, ohne Jurisdiktionen zu vermischen, und belegt jede Aussage in unserem abgestimmten Antwortschreiben mit der einschlägigen Primärquelle.

Zeitlich deterministisch (Stand heute oder zu jedem Stichtag), mit Jurisdiktions-Isolation (CH/DE/AT/EU) und einem Zitat-Verifizierer am Ende jeder Antwort.

Häufige Fragen

Brauchen wir als Schweizer SaaS-Anbieter wirklich einen EU-Vertreter?

Wenn Sie ohne Niederlassung in der EU Daten von Personen in der EU verarbeiten und kein eng begrenzter Ausnahmefall vorliegt, verlangt Art. 27 GDPR einen benannten Vertreter. Ob die Pflicht in Ihrem Fall greift, prüfen wir konkret an Ihren Datenflüssen. Für das Vereinigte Königreich gilt unter dem UK GDPR dieselbe Logik über einen separaten UK-Vertreter.

Ist ein EU-Vertreter dasselbe wie ein Datenschutzbeauftragter?

Nein, das sind zwei verschiedene Rollen. Der Vertreter nach Art. 27 ist Ihr benannter Kontakt in der EU oder UK gegenüber Behörden und betroffenen Personen. Der Datenschutzbeauftragte nach Art. 37 überwacht intern die Einhaltung des Datenschutzes. Wir können beide Rollen übernehmen und stimmen sie aufeinander ab.

Was passiert, wenn eine Aufsichtsbehörde unseren Vertreter kontaktiert?

Wir nehmen die Anfrage entgegen, ordnen sie rechtlich ein und stimmen die Antwort mit Ihnen ab, bevor sie hinausgeht. Wir korrespondieren in Deutsch, Französisch und Englisch und dokumentieren den gesamten Schriftverkehr, sodass Sie jederzeit einen prüffähigen Nachweis vorlegen können.

Können wir EU- und UK-Vertretung mit dem AVV kombinieren?

Ja, das ist der empfohlene Weg. Wir liefern Vertreter, Auftragsverarbeitungsvertrag und, wo nötig, den externen Datenschutzbeauftragten im Bündel. So nennen alle Datenschutzdokumente denselben Kontakt und passen zueinander, was die Lieferanten-Due-Diligence Ihrer Kunden spürbar vereinfacht.

Arbeiten Sie für US-SaaS-Anbieter ohne Präsenz in Europa?

Ja. Gerade SaaS-Anbieter aus den USA oder anderen Drittländern brauchen die EU- und UK-Vertretung, sobald sie Nutzer in der EU oder UK bedienen. Wir übernehmen die Rolle für Anbieter ohne eigene europäische Präsenz und führen die Korrespondenz mehrsprachig.

Passende Bausteine für Ihre SaaS-Compliance

Die Vertretung wirkt am besten zusammen mit diesen Themen:

Bereit, Ihre EU- und UK-Vertretung zu benennen?

Wir prüfen, ob die Pflicht in Ihrem Fall greift, benennen uns formell und übernehmen die Korrespondenz mit Behörden und betroffenen Personen, mehrsprachig und rechtlich geführt.